Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Absenkung der Luftverkehrsteuer beschlossen, sie soll ab 1. Juli 2026 gelten. Grundsätzlich begrüßt die Flugbranche die Entscheidung, fordert allerdings Nachbesserungen.

Der beschlossene und bereits vor Wochen bekannt gewordene Referentenentwurf sieht vor, die seit Mai 2024 geltende Erhöhung der Flugsteuer, die von der Vorgängerregierung beschlossen worden war, wieder rückgängig zu machen. Demnach soll der Steuersatz für Kurzstreckenflüge von 15,53 auf 13,03 Euro gesenkt werden, für die Mittelstrecke von 39,34 auf 33,01 Euro und für Fernflüge von 70,83 auf 59,43 Euro.
Steuersätze vor Mai 2024 niedriger
Allerdings waren die Beträge vor der Anhebung durch die Ampel-Koalition niedriger, weil damals auch die so genannte Luftverkehrsteuer-Absenkungsverordnung hineinspielte. Die von 2020 bis 2024 geltende Regelung diente dazu, die Steuersätze um die Zahlungen an den EU-Emissionshandel (ETS) anzugleichen, um Doppelbelastungen zu vermeiden.
Dass diese zusätzliche Entlastung von der aktuellen Regierung nicht berücksichtigt wird, stößt beim Branchenverband BDL auf Kritik. Bei der Absenkung müsse „der bewährte ETS-Absenkungsmechanismus“ wieder eingeführt werden, heißt es in einem Statement. Dieser sei entscheidend, um eine faire und ausgewogene Gesamtbelastung des Luftverkehrs sicherzustellen. Denn eigentlich sei die Luftverkehrsteuer ausdrücklich als Übergangsinstrument konzipiert worden – bis zur vollständigen Einbindung des Luftverkehrs in den europäischen Emissionshandel.
Auch der Flughafenverband ADV zeigt sich nur mäßig begeistert, „weil die Absenkung niedriger ausfällt als zugesagt“. Dies enttäusche gerade Airlines, die aus dem Ausland einen deutschen Flughafen anfliegen wollen. „Mit der niedrigeren Absenkung der Luftverkehrsteuer droht die Bundesregierung, Vertrauen zu verspielen – zum Schaden von Wirtschaft und Touristik“, so die Kritik des ADV.
Wenig Einfluss auf Ticketpreise
Darüber hinaus bekräftigen die Interessenverbände ihre Forderungen nach weiteren Schritten zur Kostenreduzierung. Nach diesem ersten Schritt sei es entscheidend, „jetzt konsequent nachzulegen, um die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Luftverkehrs sowie die europäische und internationale Anbindung nachhaltig zu sichern“, heißt es weiter vom BDL. Gefordert werden von beiden Verbänden weitere Entlastungen, etwa bei den Flugsicherungs- oder Luftsicherheitsgebühren.
Ohnehin ist fraglich, ob und inwieweit Airlines die Steuersenkung überhaupt an ihre Kunden weitergeben. Denn neben Angebot und Nachfrage sowie dem jeweiligen Wettbewerbsumfeld bestimmen viele Variablen die Preisbildung von Flugtickets, die Flugsteuern tragen da nur zu einem geringen Anteil bei. Momentan wirken vor allem die stark gestiegenen Ölpreise infolge des Iran-Krieges kosten- und preistreibend.


