Luftverkehrssteuer: Bundestag beschließt Senkung

Der Bundestag hat am Donnerstagabend die Wiederabsenkung der Luftverkehrssteuer zum 1. Juli beschlossen. Der Gesetzentwurf der schwarz-roten Bundesregierung sieht vor, dass der Steuersatz für Kurzstreckenflüge von 15,53 auf 13,03 Euro gesenkt wird, für die Mittelstrecke von 39,34 auf 33,01 Euro und für Fernflüge von 70,83 auf 59,43 Euro.

Detailansicht der Fassade des Reichstagsgebäudes in Berlin mit der Glaskuppel und kunstvollen Skulpturen unter blauem Himmel.
Der Bundestag hat die Absenkung der Flugticketsteuer zum 1. Juli beschlossen. Foto: rie

Damit wird die seit Mai 2024 geltende Erhöhung der Flugsteuer, die von der Vorgängerregierung beschlossen worden war, wieder rückgängig gemacht. Die Neuregelung muss allerdings noch vom Bundesrat abgesegnet werden.

Die Luftverkehrsbranche begrüßt die Steuersenkung erwartungsgemäß. Dies sei ein „Bekenntnis zum Luftverkehrsstandort Deutschland“, heißt es vom Branchenverband BDL. „Das ist ein wichtiges Signal, denn bei der Belastung durch staatliche Standortkosten ist Deutschland europaweit in der Spitzengruppe“, so BDL-Chef Jens Bischof.

Branche fordert weitere Entlastungen

„Klar ist aber auch: Auf die heutige Entscheidung müssen weitere Entlastungen folgen – und zwar zeitnah. Denn mit der Rücknahme der jüngsten Erhöhung der Luftverkehrsteuer sinkt die Belastung je Fluggast nur um rund 2,50 Euro“, ergänzte der Verbandschef. Ähnlich äußerte sich jüngst bereits der DRV bei einer Anhörung im Finanzausschuss des Bundestags. DRV-Präsident Albin Loidl forderte unter anderem, die Luftverkehrsteuer vollständig abzuschaffen.

Ohnehin ist unklar, ob Kunden überhaupt von der nun beschlossenen Kostensenkung profitieren. Denn durch die massiv gestiegenen Kerosinpreise infolge der Nahost-Krise sind die Flugticketpreise in den vergangenen Monaten vielerorts deutlich gestiegen.