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Pauschalreiserichtlinie: Wann kommt die Umsetzung?

Noch ist offen, wann die Umsetzung erfolgt

Noch ist offen, wann die Umsetzung erfolgt. Foto: pixabay

Noch ist offen, wann die Umsetzung erfolgt

Noch ist offen, wann die Umsetzung erfolgt. Foto: pixabay

„Bald wird das Gesetz kommen“ und „Ein Zurückschicken nach Brüssel wird es nicht geben“ in den letzten Tagen trudelten die Fast-Umsetzungsmeldungen bezüglich der EU-Pauschalreiserichtlinie in deutsches Recht beinahe täglich in die virtuellen Postfächer der Redaktion ein. Neben einigen Branchenverbänden hatte jüngst auch Heike Brehmer, Bundestagabgeordnete und Vorsitzende des Ausschusses für Tourismus, erklärt, die Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie stehe kurz bevor (mehr Details finden Sie hier).

Die Fast-Vollzugsaussagen sind insofern bemerkenswert, weil die ausstehenden Lesungen im Bundestag weiterhin nicht terminiert sind. Auch der dafür notwendige überarbeitete Gesetzentwurf liegt wohl noch nicht vor. „Nach einer ersten Lesung am 19. Januar 2017 dauert das Gesetzgebungsverfahren noch an“, vermeldete kürzlich der CDU-Bundestagsabgeordnete Christian von Stetten in einem Schreiben an verschiedene Reisebüros, das touristik aktuell vorliegt.

Auch der Abschluss des Petitionsverfahrens, das vom Reisebüro-Verband VUSR initiiert wurde, steht aus. Hier wiegelt Brehmer gegenüber touristik aktuell allerdings ab: „Der Abschluss ist keine Voraussetzung für die Verabschiedung des Gesetzes zur Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie.“ Diese Aussage verärgert Marija Linnhoff, Vorsitzende des VUSR: „Damit scheint die Petition wohl für die Bürger nur eine Beschäftigungstherapie gewesen zu sein.“

Laut Brehmer wird der für das Gesetz federführende Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz aber nach der Geschäftsordnung gegenüber dem Petitionsausschuss noch eine Stellungnahme abgeben. Diese fließe in die Beschlussempfehlung zur Entscheidung über die Petition ein.

Branchen-Insidern zufolge hakt das Gesetzgebungsverfahren derzeit daran, dass es für die Möglichkeit der getrennten Bezahlvorgänge am Counter noch immer keine schriftliche Bestätigung von der EU-Kommission in Brüssel gibt.

Der Abgeordnete von Stetten fordert indes, „die Richtlinie nicht umzusetzen, sondern sie nach Brüssel zurückzuschicken.“ Da dies nicht möglich sei, solange die Richtlinie in Kraft ist, plädiert der Politiker dafür, die Richtlinie auf europäischer Ebene aufheben zu lassen.

Neben der Bundespolitik hat sich auch der Mittelstandsverband ASR zu Wort gemeldet. In einer Pressemitteilung heißt es, es gebe keine Chance mehr, die Richtlinie nach Brüssel zurückzuschicken, das Gesetz werde umgesetzt. Der Verband bezieht sich dabei auf Gespräche mit Politikern der Bundestagsfraktionen bei einem parlamentarischen Frühstück in der vergangenen Woche. Der Verband plant Mitte des Jahres bundesweite Informationsveranstaltungen bezüglich des neuen Gesetzes für Mitglieder und alle interessierten Branchenkollegen. Der DRV hat auf Grundlage des aktuellen Gesetzentwurfes ein ganztägiges Seminar unter dem Titel „EU-Pauschalreiserichtlinie - Übersicht über die gesetzlichen Neuerungen“ aufgelegt. Es findet am 16. Mai beim Branchenverband in Berlin statt. Anmeldungen sind unter www.drv.de möglich.
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