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Ama Reisen: ASR rät zur Vorsicht

ASR-Präsident Norbert Pfefferlein empfiehlt einen „vorsichtigen Umgang mit den angebotenen Ersatzreisen“.

ASR-Präsident Norbert Pfefferlein empfiehlt einen „vorsichtigen Umgang mit den angebotenen Ersatzreisen“. Foto: ASR

Nach der Insolvenz von GTI Travel und Buchmal Reisen und die Buchungsübernahme der Reisen durch die Ama Reisen GmbH rät der ASR zur Vorsicht. Nach einer vorläufigen Überprüfung könne der Verband zwar nicht grundsätzlich von einer Nutzung der Möglichkeiten zum Umbuchen abraten, empfehle aber einen „vorsichtigen Umgang mit den angebotenen Ersatzreisen“.

„Reisebüros und Kunden sollten je nach Sachlage entscheiden, ob sie die Angebote von Ama Reisen nutzen wollen oder nicht“, rät ASR-Präsident Norbert Pfefferlein und weist darauf hin, dass die AGB von Ama Reisen „an manchen Stellen fragwürdig scheinen“. So habe eine Prüfung der AGB ergeben, dass sowohl die Stornobedingungen als auch die Verjährungsfristen und Anzahlungsbedingungen nicht einwandfrei seien. Auch die in den letzten Tagen wechselhaften Angaben zur Reisepreisabsicherung seien „nicht unbedingt vertrauenserweckend“, so Pfefferlein.

Nach Gesetzeslage müsse ein in Deutschland ansässiger Veranstalter grundsätzlich einen Sicherungsschein bei der Buchung an den Kunden geben, und nicht – wie Ama Reisen habe verlauten lassen – auf Anfrage.

Der ASR-Präsident weist auf die Alternative hin, zum Insolvenzversicherer Hanse Merkur Kontakt aufzunehmen. Die Gelder würden allerdings voraussichtlich erst im kommenden Jahr ausgezahlt.
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