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Niki: Insolvenzverfahren geht nach Österreich

Niki-Drama ohne Ende: Jetzt könnte die Insolvenz doch in Österreich abgewickelt werden

Niki-Drama ohne Ende: Jetzt könnte die Insolvenz doch in Österreich abgewickelt werden. Foto: Niki

Niki-Drama ohne Ende: Jetzt könnte die Insolvenz doch in Österreich abgewickelt werden

Niki-Drama ohne Ende: Jetzt könnte die Insolvenz doch in Österreich abgewickelt werden. Foto: Niki

Erneute dramatische Wendung im juristischen Tauziehen um die insolvente Air-Berlin-Tochter Niki: Das Landgericht Berlin hat am Montag entschieden, dass das Insolvenzverfahren doch nach Österreich verlegt werden muss. Nun könnte die eigentlich bereits besiegelte Niki-Übernahme durch die International Airlines Group (IAG) ins Wanken geraten. Jedoch versicherte IAG nach der Gerichtsentscheidung, weiterhin am Kauf festhalten zu wollen.

Mit dieser Entscheidung hat das Landgericht einer Beschwerde des Fluggastrechteportals Fairplane gegen das Insolvenzverfahren, das bisher beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg angesiedelt ist, stattgegeben und den Beschluss des Amtsgerichts aufgehoben. Die internationale Zuständigkeit für den Fall Niki liege nicht in Deutschland, sondern in Österreich, hieß es zur Begründung. Dies hatte das Amtsgericht Charlottenburg vergangene Woche noch verneint und die Beschwerde zurückgewiesen. Das österreichische Fluggastportal will mit seinem juristischen Vorgehen erreichen, dass das Niki-Insolvenzverfahren nach Österreich verlagert wird. Daher wurde letzte Woche auch ein Antrag auf Eröffnung eines Konkursverfahrens beim österreichischen Landesgericht Korneuburg eingereicht. Zur Begründung heißt es nun vom Landgericht, dass sich die internationale Zuständigkeit an dem „Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen“ („Center of Main Interest“, kurz COMI) der Schuldnerin orientiere. Da Niki ihren Sitz in Österreich habe, werde vermutet, dass dort auch der Mittelpunkt ihrer Interessen liege. Hingegen könne aufgrund der von beiden Seiten vorgetragenen Argumente nicht mit ausreichender Sicherheit festgestellt werden, dass sich der COMI tatsächlich in Deutschland befinde, führt das Gericht weiter aus. Hat die Entscheidung des Landgerichts Bestand, muss ein österreichischer Insolvenzverwalter zusammen mit dem Gläubigerausschuss den Niki-Kauf durch die IAG-Tochter Vueling nochmals prüfen – mit ungewissem Ausgang. Da das Landgericht Berlin zugleich aber auch die Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof zugelassen hat, könnte die juristische Hängepartie durchaus noch weitergehen.