Reisebüro-Schließung: „Keine unzumutbare Belastung“

Das Land Sachsen zwingt Reisebüro-Inhaber weiterhin, ihre Läden zu schließen
Das Land Sachsen zwingt Reisebüro-Inhaber weiterhin, ihre Läden zu schließen. Foto: FG Trade/istockphoto

Die Ladengeschäfte der sächsischen Reisebüros müssen weiterhin geschlossen bleiben. Eine Notfallverordnung des Landes Sachsen zwingt sie dazu. Deshalb hatte sich der Verein Dresdner Reisebüros in einem Offenen Brief an die sächsische Landesregierung gewandt. Darin forderte der Verein Erklärungen. Warum sollten ausgerechnet Reisebüros schließen, während viele Geschäfte aus dem Einzelhandel weiter öffnen dürfen?

Antwort vom sächsischen Staatsministerium

Nun erhielt der Reisebüro-Verein ein Antwortschreiben vom sächsischen Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt, das touristik aktuell vorliegt.

Darin schreibt der Ministeriumsleiter Frank-Peter Wieth: „Ich kann in Anbetracht der aktuellen Lage nachvollziehen, dass sich viele Betreiber von Reisebüros um ihre Existenz sorgen.“ Die verordnete Schließung von Reisebüros sei aber erforderlich. Da bis 30. November nur 58,2 Prozent der sächsischen Bevölkerung geimpft seien, habe das Infektionsgeschehen in den letzten Wochen rasant zugenommen.

Wieth führt aus: „Aufgrund des derzeitigen Infektionsgeschehens war und ist es notwendig, weitreichende Corona-Schutzmaßnahmen bis hin zur Schließung von Einrichtungen für Publikumsverkehr zu verordnen.“ Deshalb habe man auch die sächsische Notfallverordnung verhängt.

Nur der persönliche Kundenkontakt wird beschränkt

Im klassischen Amtsdeutsch heißt es weiter: „Der Verordnungsgeber hat sich nach einer Abwägung dazu entschlossen, auch für Dienstleister, die ihre Geschäftstätigkeit grundsätzlich ohne zwingenden persönlichen Kontakt mit Kunden ausüben könnten, Einschränkungen zu verfügen.“

Beschränkt werde nur der unmittelbare persönliche Kundenkontakt, jedoch nicht die Geschäftstätigkeit als solche, die nach wie vor, wenn auch ohne persönlichen Kundenkontakt, ausgeübt werden könne.

Frank-Peter Wieth schreibt weiter: „Es entsteht daher weder für die Betreiber von Reisebüros noch für die Reisewilligen durch die Schließung für den Publikumsverkehr eine im Angesicht des Infektionsgeschehens unzumutbare Belastung.“ Die entsprechenden Vorgänge könnten vom Computer oder telefonisch erledigt werden.

Die Öffnung der Reisebüros soll laut dem Schreiben bei der kommenden Anpassung der Sächsischen Notfall-Verordnung geprüft werden.

Bernd Hoffmann, Sprecher der Dresdner Reisebüros, ist über das Schreiben des Staatsministeriums nicht glücklich. „Wir warten nun den Gerichtsbescheid ab“, meint er gegenüber touristik aktuell und bezieht sich auf die juristischen Schritte des Reisebüros Wintraken Flugcenter. Es versucht zusammen mit der Reisebüro-Kooperation TSS die Notfallverordnung auf dem Weg des einstweiligen Rechtschutzes anzugreifen.

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