Überbrückungshilfen: Was tun bei Rückforderungen?

Ausgebreitete Euro-Geldscheine
Die Gelder der Überbrückungshilfen haben viele Touristikunternehmen während Corona gerettet. Einigen drohen nun drohen allerdings hohe Rückforderungen. Foto: Vaksmanv/istock

Bis Ende Dezember mussten alle Unternehmen, die während der Corona-Krise staatliche Überbrückungshilfen erhalten haben, ihre Schlussabrechnungen einreichen. Das Problem dabei: So manche Steuerberater waren einmal mehr überfordert, denn die Vorgaben und Regelungen des Staates beziehungsweise der Bundesländer wurden zwischenzeitlich mehrfach geändert.

Rückforderung nicht einfach so hinnehmen

Einige Reisebüros wurde deshalb schon böse erwischt – und müssen unerwartet hohe Rückzahlungen leisten. touristik aktuell sprach deshalb im Dezember mit dem Rechtsanwalt Hans-Josef Vogel. Und der hatte eine klare Handlungsempfehlung: Reisebüros, die im Zuge der Schlussabrechnung von den Finanzbehörden Rückforderungsbescheide erhalten, sollten darauf umgehend juristisch reagieren. Denn es gebe viele rechtliche Unklarheiten, die erst noch geklärt werden müssten.

DRV informiert Mitglieder

Nun nimmt sich auch der DRV noch einmal des Themas an – obwohl es nach Aussage von Hauptgeschäftsführer Achim Wehrmann bislang kaum Rückmeldungen von Mitgliedsunternehmen in Bezug auf Rückzahlungen gibt. Aber offenbar geht der Verband davon aus, dass dies nicht so bleiben wird. Denn nicht nur bei Verbundunternehmen gibt es zahlreiche Unwägbarkeiten – auch die Prüfungspraxis der Bewilligungsstellen ist sehr unterschiedlich.

Um Reisebüros, Reiseveranstaltern und anderen touristischen Unternehmen eine „praxisnahe Orientierung zu den aktuellen Entwicklungen, den typischen Herausforderungen und den branchenspezifischen Sonderregelungen zu geben“, plant der DRV für den 5. Februar eine digitale Informationsveranstaltung. Dabei sollen Wege aufgezeigt werden, wie Unternehmen „effektiv mit Problemen bei der Schlussabrechnung umgehen und potenzielle Rückforderungen besser einschätzen“ können.

Als Referent konnte der DRV Dennis Hillemann, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Partner der Kanzlei Advant Beiten, gewinnen. Er ist auch Gründer von Überbrückungshilfe-netzwerk.de. Überbrückungshilfe – Das Netzwerk Das rund 90-minütige Seminar des DRV wird exklusiv für Mitglieder angeboten. Die Teilnahme ist – analog zur juristischen Beratung des Verbands – kostenlos. Die Anmeldung ist über www.drv-seminare.de möglich.

Auch Kanzlei Advant Beiten bietet Unterstützung

Auch Reisebüros, die kein DRV-Mitglied sind, sollten sich bei Rückforderungen umgehend juristischen Beistand ihrer Reisebüro-Kette oder -Kooperation holen. Falls diese nicht helfen kann, bietet unter anderem die Kanzlei von Rechtsanwalt Hans-Josef Vogel, Advant Beiten, ihre Unterstützung an. Sie ist in Deutschland an sechs Standorten vertreten (Berlin, Hamburg, Frankfurt/Main, Freiburg, Düsseldorf und München) und hat sich angesichts der anstehenden Mehrarbeit im Zuge der Schlussabrechnungen sogar extra personell verstärkt.

Hans-Josef Vogel kann zudem auch direkt kontaktiert werden, und zwar per E-Mail an hans-josef.vogel(at)advant-beiten.com.

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