Reisewarnung Spanien: So reagieren die Veranstalter

Nach der Reisewarnung der Bundesregierung für Spanien, von der nur die Kanarischen Inseln ausgenommen sind, haben die Veranstalter unterschiedlich reagiert.

DER Touristik hat alle Reisen bis zum 27. August abgesagt.

Schauinsland-Reisen und TUI haben alle Pauschalreisen bis einschließlich 28. August abgesagt. Bei TUI erhalten die Kunden die bereits geleistete Zahlung als Guthaben sowie zusätzlich 150 Euro oder auf Wunsch ihr Geld zurück. Urlauber, die bereits vor Ort sind, werden vom Veranstalter aufgefordert, die Rückreise innerhalb der nächsten sieben Tage anzutreten. Für diese Zeit gelte weiterhin der Versicherungsschutz der „Covid-Protect-Versicherung“.

Alltours sagt alle Reisen nach Spanien mit Abreise bis 15. September ab. Urlaub auf den Kanaren ist weiterhin möglich. Bei Reisen nach Mallorca haben Kunden die Wahl, ob sie die Reise antreten. Alternativ können sie ihren Urlaub mit Abreise bis einschließlich 15. September kostenfrei stornieren. Neubuchungen für Mallorca sind ebenfalls weiterhin möglich. Die unternehmenseigenen Allsun-Hotels bleiben geöffnet.

Bei FTI können sowohl die Balearen- und als auch die Festlandgäste wählen, ob sie im Urlaub bleiben oder nach Hause möchten. Viele Gäste haben sich laut der Münchner aber entschieden, die Ferien fortzusetzen. Gebuchte Reisen mit Abreise bis 24. August 2020 können kostenfrei storniert werden.

Auch Anex Tour bietet Kunden mit Abreise bis einschließlich 31. August dieses Jahres eine kostenlose Stornierung ihres Balearen-Urlaubs an. Dies gilt sowohl für klassische Pauschalreisen als auch für dynamisch zusammengestellte Reisen. Alle Kunden werden darüber im Laufe des heutigen Montags per E-Mail informiert. Der Veranstalter sagt die Reisen auf die Balearen nicht aktiv ab. Kunden, die ihre Reise trotz der Reisewarnung antreten möchten, können dies also tun.

Vtours lässt den Gästen die Wahl, ob sie ihre Spanien-Reise antreten möchten. Dies sei bei einer Vielzahl der Kunden der Fall, heißt es. Kostenfrei storniert der Veranstalter, wenn der Kunde seine Pauschalreise nicht antreten möchte oder Leistungsbestandteile der Buchung nicht erbracht werden können.