Anzahlung: Verbraucherschutz hält Praxis für überholt

Verbraucherschützer fordern ein Ende der Praxis der Anzahlung nach der Reisebuchung. „Ich halte die Vorkassezahlungen für antiquiert, für nicht mehr verantwortbar im Flug- und Reisebereich“, sagt Klaus Müller, Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV), gegenüber dem Spiegel.

Das Sonderrecht, dass Veranstalter von Pauschalreisen mindestens ein Fünftel des Reisepreises im Voraus verlangten, sei ein Sonderrecht, das längst nicht mehr gerechtfertigt sei, meint Müller. Bei fast allen anderen Geschäften sei es normal, erst eine Leistung zu bekommen und dann zu zahlen. Auch bei vielen Hotelbuchungen sei das inzwischen so: „Sie waren im Hotel, Sie checken aus und bezahlen dann dafür.“

Dass für Pauschalreisen 20 oder 30 Prozent des Reisepreises und bei Flügen sogar die gesamte Summe weit im Voraus zu zahlen sei, sei „eine überkommene Fehlsteuerung“, zitiert der Spiegel den Verbandschef. Zu häufig habe man zuletzt erlebt, dass Airlines oder Reiseveranstalter insolvent gegangen seien. Entweder müsse über ein Verbot der Vorkasse diskutiert werden oder über eine breitere Insolvenzabsicherung nicht nur für Pauschalreisen, sondern auch für Flüge.

Grundsätzlich sind die Zahlungen des Kunden bei Pauschalreisen gegen die Insolvenz des Reiseveranstalters abgesichert. Allerdings hat der Fall Thomas Cook gezeigt, dass die Versicherungssumme unter Umständen nicht reicht, um die Forderungen der betroffenen Urlauber zu begleichen.

Der Bundesgerichtshof hatte Anzahlungen zuletzt für zulässig erklärt, da die Reiseveranstalter oft selbst in Vorkasse gehen müssen. Stellen sie Reisen mit tagesaktuellen Preisen zusammen, müssen sie in Vorleistung gehen und den Reisepreis ihrerseits sofort an die Partner überweisen.

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