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Reisesicherungsfonds: Anmeldung bis 15. Oktober

Stichtag 15. Oktober: Anträge, die später beim DRSF eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden. Foto: Aliaksandr Bukatsich/istockphoto

Stichtag 15. Oktober: Anträge, die später beim DRSF eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden. Foto: Aliaksandr Bukatsich/istockphoto

Pauschalreiseveranstalter, die sich ab 1. November über den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) versichern müssen oder möchten, sollten die erforderlichen Unterlagen bis spätestens 15. Oktober eingereicht haben. „Nur so kann eine fristgerechte Bearbeitung gewährleistet werden“, sagt Thomas Schreiber, einer der beiden Geschäftsführer des DRSF. Noch besser sei es, bereits bis zum 8. Oktober alle Dokumente hochzuladen. Schließlich benötige man für die sorgfältige Prüfung einige Zeit. 

„Wir möchten Sie bitten, schnell zu sein“

Es wird also eng – zumal die entsprechenden Formulare erst seit dem 23. September auf der Internet-Seite des DRSF heruntergeladen werden können und die Veranstalter quasi ihr gesamtes Unternehmen mitsamt allen Bilanzen, einer Prognose für das kommende Geschäftsjahr und einem Überblick über ihr Reiseangebot offenlegen müssen.

Mit der Prüfung der Zahlungsfähigkeit und dem Ausstellen der Verträge wurde die Hamburger Kanzlei KSP Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft beauftragt. Deren Rechtsanwältin Pamela Tegge mahnt die Veranstalter: „Wir möchten schnell sein und wir möchten auch Sie bitten, schnell zu sein!“ Bislang seien lediglich 27 Anträge eingereicht worden.

Die Kanzlei wird in Absprache mit dem DRSF in den kommenden Monaten zudem darüber entscheiden, ob einige Veranstalter eventuell Risikozuschläge werden zahlen müssen. Dies wird solche Anbieter betreffen, die momentan auf eher wackligen Füßen stehen und bei denen im Insolvenzfall ein großer Batzen an Kundengeldern zurückzuzahlen wäre.

Noch viele Fragen offen

Auch sonst sind von Seiten des DRSF noch einige Fragen offen: zum Beispiel die, wie ein Haftungsübergang vom alten Versicherer auf den Fonds vonstattengehen soll. Oder, ob bei der Prüfung eine Gruppenbetrachtung erfolgt oder ob alle Einzelveranstalter getrennt unter die Lupe genommen werden.

Nach Aussage von DRSF-Geschäftsführer Schreiber wolle man diese Fragen in den kommenden Tagen und Wochen im FAQ-Bereich unter https://drsf.reise beantworten.

Einen ausführlichen Bericht zum Thema lesen Sie in der kommenden Ausgabe 39-40/2021 von touristik aktuell.

Susanne Layh
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