Condor: EU-Gericht kippt erneut Staatshilfen

Dass die EU-Genehmigung der Staatshilfen gekippt wurde, heißt nicht, dass Condor das Geld sofort zurückzahlen muss. Foto: Condor
Dass die EU-Genehmigung der Staatshilfen gekippt wurde, heißt nicht, dass Condor das Geld sofort zurückzahlen muss. Foto: Condor

Es ist nicht das erste Mal: Erneut hat Billigflieger Ryanair mit einer Klage gegen die millionenschweren Staatshilfen zur Rettung des Ferienfliegers Condor Erfolg gehabt. Das Gericht der Europäischen Union hat nun einen Beschluss der EU-Kommission für nichtig erklärt, mit dem eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321 Millionen Euro genehmigt wurde.

EU-Kommission hat nicht korrekt geprüft

Um Condor nach der Thomas-Cook-Pleite im Jahr 2019 vor dem Aus zu bewahren, hatte der deutsche Staat 2019 der Airline einen Überbrückungskredit in dreistelliger Millionenhöhe gewährt. Da 2020 noch die Corona-Krise dazukam, ging es im Frühjahr 2020 um einen staatlichen KfW-Kredit von insgesamt 550 Millionen Euro, den Deutschland von der EU genehmigt bekam. Nachdem Ryanair gegen diese Beihilfe erfolgreich geklagt hatte, genehmigte Brüssel 2021 die Corona-Hilfen erneut. Darunter war auch die Umstrukturierungsbeihilfe, um die es im aktuellen Verfahren ging.

Das Gericht erklärt nun in seinem Urteil, dass die Kommission die Beihilfe nicht ohne Einleitung eines förmlichen Prüfverfahrens hätte genehmigen dürfen. So wäre zu prüfen gewesen, ob sie zu Konditionen gewährt worden seien, die Deutschland „einen angemessenen Anteil am künftigen Wertgewinn“ von Condor zusichere. Zudem hätte das Gremium beurteilen müssen, wie weit die in seinem Beschluss vorgesehen Maßnahmen zur Begrenzung der Wettbewerbsverzerrungen reichen.

Muss Condor sofort zahlen?

Das Luxemburger Gericht gibt dem Antrag von Ryanair allerdings nur mit Blick auf die Verfahrensrechte im Rahmen des förmlichen Prüfverfahrens statt. Die inhaltliche Rechtmäßigkeit des Beschlusses könne dagegen nicht beanstandet werden. Der Billigflieger habe nämlich nicht nachgewiesen, dass seine wettbewerbliche Stellung durch die fragliche Beihilfe spürbar beeinträchtigt werden könne, heißt es in der Mitteilung des Gerichts.

Was heißt das nun für Condor? Dass das Gericht die Genehmigung gekippt habe, bedeute nicht zwangsläufig, dass der Urlaubsflieger das Geld sofort zurückzahlen müsse, schreibt die Nachrichtenagentur DPA. Zum einen könne gegen das Urteil noch vor den EuGH gezogen werden. Außerdem könne die EU-Kommission unter bestimmten Umständen einen neuen Beschluss erlassen.

Neben Condor hatte Ryanair auch gegen die EU-Zustimmung für Staatshilfen diverser anderer Airlines in Europa geklagt, darunter Lufthansa.

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