Condor: EU prüft Corona-Hilfen

Nächste Runde im Streit um die Condor-Staatshilfen: Die EU muss die Gelder beihilferechtlich überprüfen
Nächste Runde im Streit um die Condor-Staatshilfen: Die EU muss die Gelder beihilferechtlich überprüfen. Foto: Condor

Die EU muss die millionenschweren Staatshilfen für Condor zur Bewältigung der Corona-Krise überprüfen. Wie die Europäische Kommission mitteilt, hat sie eine „eingehende Untersuchung“ eingeleitet, um zu prüfen, ob eine deutsche Umstrukturierungsmaßnahme in Höhe von rund 321 Millionen Euro zugunsten des Ferienfliegers mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.

Die Hilfsgelder waren ursprünglich im Juli 2021 von der EU-Kommission genehmigt worden. Diese Entscheidung der Kommission wurde jedoch durch ein Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 8. Mai 2024 gekippt. Vorangegangen war eine Klage des Billigfliegers Ryanair.

War eine „weitere Lastenteilung“ möglich?

Nach Ansicht des Gerichts hätte Brüssel die Beihilfe nicht ohne Einleitung eines förmlichen Prüfverfahrens genehmigen dürfen. So wäre zu prüfen gewesen, ob sie zu Konditionen gewährt worden sei, die Deutschland „einen angemessenen Anteil am künftigen Wertgewinn“ von Condor zusichere. Zudem hätte die Kommission beurteilen müssen, wie weit die in seinem Beschluss vorgesehen Maßnahmen zur Begrenzung der Wettbewerbsverzerrungen reichen.

Nach dem Urteil wird die Kommission die Umstrukturierungsmaßnahme nun weiter prüfen. Unter anderem werde es darum gehen, ob und inwieweit eine weitere Lastenteilung möglich und erforderlich war und ob dies Einfluss auf Art und Umfang der Ausgleichsmaßnahmen gehabt hätte.

Condor zeigt sich zuversichtlich

Die EU-Kommission unterstreicht, dass die Einleitung der eingehenden Untersuchung dem Ergebnis nicht vorgreife, ob die Beihilfen regelkonform gewesen seien oder nicht. Deutschland sowie andere Beteiligte hätten nun die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben.

Condor erklärt laut Medienberichten, das Verfahren sei eine Konsequenz des Gerichtsurteils und habe keine Auswirkung auf die Geschäftslage oder den Flugbetrieb. „Wir sind zuversichtlich, dass die Prüfung bald abgeschlossen ist und die Kommission die Genehmigung der Restrukturierungsbeihilfe bestätigt“, heißt es von der Airline.

Hintergrund sind die Staatshilfen für Condor in Höhe von insgesamt 550 Millionen Euro zur Bewältigung der Thomas-Cook-Pleite und der Corona-Pandemie, die von der EU-Kommission im April 2020 genehmigt wurden. Nachdem Ryanair gegen diese Beihilfe schon früher erfolgreich geklagt hatte, genehmigte Brüssel 2021 die Corona-Hilfen erneut. Darunter war auch die Umstrukturierungsbeihilfe, um die es beim jüngsten Gerichtsentscheid ging.

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