Neuregelungen zur Pauschalreise: VUSR sieht wichtige Fortschritte

VUSR-Chefin Marija Linnhoff begrüßt die politische Einigung zur Überarbeitung der EU-Pauschalreiserichtlinie. Mit dieser werde die Pauschalreise „als klar definiertes Premiumprodukt“ gestärkt und komplizierte Konstruktionen entschlackt. Davon profitierten nicht nur Reisebüros, sondern die gesamte Outgoing-Touristik gleichermaßen, schreibt Linnhoff in einem Statement.

Vor allem die Tatsache, dass die Kategorie der verbundenen Reiseleistungen künftig gestrichen wird, wertet sie als Erfolg ihres Verbandes. „Damit verzichtet der europäische Gesetzgeber auf ein kompliziertes Konstrukt, das vom Verbraucher wenig verstanden wurde – eine zentrale Linie des VUSR-Positionspapiers.“

Vermittlung von Einzelleistungen weiter möglich

Für Reisebüros ändert sich in diesem Punkt laut Linnhoff wenig. Die Vermittlung mehrerer Einzelleistungen bleibt möglich, so die VUSR-Chefin, sofern transparent kommuniziert werde, dass keine Pauschalreise vorliege. Die Neuregelung bedeute so vor allem eines: „Rechtssicherheit für ein Geschäftsmodell, das sich in der Praxis bewährt hat. Wer seine Kundinnen und Kunden klar, nachweislich und verständlich darüber informiert, ob eine Pauschalreise oder mehrere Einzelleistungen gebucht wird, kann dies auch künftig tun – ohne zusätzliche, unnötige Hürden“.

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Positiv bewertet die VUSR-Chefin auch die Neuregelung im Bereich der Click-Through-Buchungen. Künftig genügt es wie berichtet, dass ein erster Anbieter innerhalb von 24 Stunden nur noch ein einziges personenbezogenes Merkmal an einen zweiten Anbieter weitergibt. Die vorgesehene Verschärfung sei „als Schritt hin zu echter Waffengleichheit zwischen klassischen Veranstaltern, stationären und mobilen Reisebüros einerseits und großen Online-Plattformen andererseits“ zu sehen. „Damit werden Onliner, die sich bislang mit technischen Konstruktionen an der Pauschalreiserichtlinie 2018 vorbeibewegt haben, künftig unter denselben Voraussetzungen agieren müssen wie klassische Reiseveranstalter und der mittelständisch geprägte Vertrieb.“

Das befürchtete Worst-Case-Szenario im Bereich der außergewöhnlichen, unvermeidbaren Umstände und der damit verbundenen Rücktrittsrechte bleibt laut Linnhoff aus. Ursprünglich geplant war, dass Reisende kostenfrei stornieren können, wenn unter anderem an ihrem Wohnort außergewöhnliche, unvermeidbare Umstände auftreten. Die neue Regelung sieht dies jedoch nicht mehr als „maßgebend“ vor.  

Allerdings wird es laut Linnhoff zu einer gewissen Mehrbelastung kommen.

Insolvenzabsicherung: Wichtiger Schritt zu Rechtssicherheit

Als wichtigen Schritt hin zu mehr Rechtsklarheit und -sicherheit wertet der VUSR die Änderungen im Bereich der Insolvenzabsicherung. Reisende sollen künftig wie berichtet bei einer Insolvenz des Unternehmers grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten entschädigt werden; nur in Ausnahmefällen, etwa bei einer außergewöhnlich hohen Zahl von Fällen oder grenzüberschreitenden Insolvenzen, kann diese Frist auf maximal neun Monate verlängert werden.

Laut Marija Linnhoff sind die zeitweise geplanten starren EU-weiten Vorgaben hinsichtlich der Anzahlungen für Pauschalreisen ausgeblieben. Sie begrüße es, dass die konkrete Ausgestaltung im Wesentlichen bei den Mitgliedstaaten verbleibe.

Nach der Einigung im Trilog haben die EU-Staaten 28 Monate Zeit für die nationale Umsetzung. Danach gilt eine Übergangsfrist von sechs Monaten, bevor die neuen Regelungen gelten.

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