Nach der Niederlage der Dertour Group vor dem Berliner Kammergericht fordert der Deutsche Reiseverband (DRV) weiterhin eine Entlastung der Reiseveranstalter bei den Beiträgen zum Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF). Der Verband kündigte an, die schriftliche Urteilsbegründung nach deren Vorlage eingehend zu prüfen. „Aus Sicht des Verbandes ist eine finale Klärung erforderlich, da das Thema eine hohe Tragweite für die Reiseveranstalter und damit für die gesamte Branche hat“, teilte der Verband mit.
Das Kammergericht hatte vor kurzem die Klage von Dertour gegen den DRSF vollständig abgewiesen. Der Reisekonzern hatte eine Rückzahlung von Absicherungsentgelten gefordert, die nach seiner Auffassung zu Unrecht auch für Reisen erhoben worden waren, deren Buchungen bereits vor dem Start des DRSF am 1. November 2021 erfolgt waren. Dem Vernehmen nach ging es um rund 1,27 Millionen Euro.
Während das Landgericht Berlin II der Klage in erster Instanz noch dem Grunde nach stattgegeben hatte, folgte das Kammergericht nun der Rechtsauffassung des Fonds. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
DRV: Problem der gesamten Branche
Für den DRV ist die Entscheidung allerdings „nicht nachvollziehbar“. Insbesondere könne man derzeit nicht verstehen, warum das Argument einer doppelten Absicherung von Reisen und der daraus resultierenden Doppelbelastung für Veranstalter offenbar keine Berücksichtigung gefunden habe. Aus Sicht des Verbands sei eine abschließende rechtliche Klärung erforderlich, da die Frage erhebliche Auswirkungen auf zahlreiche Reiseveranstalter und damit auf die gesamte Branche habe.
Die Problematik betrifft wie berichtet nicht nur Dertour. Mit großer Aufmerksamkeit verfolgt auch Timo Kohlenberg, Geschäftsführer von America Unlimited, das Verfahren. Sein Unternehmen war nach eigenen Angaben ebenfalls von einer doppelten Belastung betroffen. Kohlenberg hatte bereits auf der VUSR-Jahrestagung 2024 erläutert, dass America Unlimited bis Ende 2022 über Tourvers abgesichert gewesen sei, aufgrund des Umsatzes jedoch in den DRSF wechseln musste. Trotz einer schriftlich geregelten Haftungsübergabe zwischen Tourvers und DRSF habe der Fonds Entgelte für das gesamte Jahr 2023 berechnet. Eine eigene Klage habe sein Unternehmen bislang jedoch nicht eingereicht, betont Kohlenberg.

Unabhängig vom aktuellen Urteil will sich der DRV weiterhin für eine schnelle und deutliche Senkung der DRSF-Entgelte einsetzen. Weitere finanzielle Belastungen seien aus Sicht des Verbands nicht vertretbar – „insbesondere angesichts der positiven Entwicklung des Zielkapitals des Fonds“. Der Verbraucherschutz sei bereits heute „in höchstem Maße“ gewährleistet, argumentiert der DRV und verweist unter anderem auf die Abwicklung der Insolvenz von FTI.
DRV: Wirtschaftliche Belastung für Veranstalter reduzieren
Gemeinsam mit der Geschäftsführung des DRSF sowie gegenüber dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz will der Verband deshalb weiter auf eine Lösung hinarbeiten, die die wirtschaftliche Belastung der Reiseveranstalter reduziert. Ziel sei eine ausgewogene Ausgestaltung der Insolvenzabsicherung von Pauschalreisen, die sowohl den Schutz der Verbraucher als auch die wirtschaftlichen Interessen der Unternehmen berücksichtigt.



