Reisegutscheine: Musterbrief zur Erstattung

Viele Gutscheine sind zum 31. Dezember ausgelaufen, das Geld muss nun erstattet werden. Foto: Jannoon028/istockphoto
Viele Gutscheine sind zum 31. Dezember ausgelaufen, das Geld muss nun erstattet werden. Foto: Jannoon028/istockphoto

Die Uhr tickt: Noch bis zum 14. Januar 2022 haben Pauschalreiseveranstalter Zeit, ihren Kunden das Geld für nicht eingelöste Reisegutscheine zurückzuzahlen. Diese Gutscheine hatten viele Reiseveranstalter zu Beginn der Pandemie ausgestellt, um einen finanziellen Einbruch oder gar eine Insolvenz zu vermeiden.

Wichtig: Die Frist gilt nur für Gutscheine auf Pauschalreisen, die vor dem 8. März 2020 gebucht und nicht bis spätestens 31. Dezember 2021 eingelöst wurden. Ob die Stornierung von Kunden- oder von Veranstalterseite durchgeführt wurde, spielt keine Rolle.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat nun einen Musterbrief aufgelegt, mit dem Kunden von ihrem Veranstalter die Erstattung des Reiseguthabens anfordern können, sollte der Betrag nicht bis zum 14. Januar auf ihrem Konto sein.

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Erstattet werden muss mindestens der Betrag der geleisteten Vorauszahlung. Ob der von manchen Veranstaltern angebotene Gutschein-Bonus, beispielsweise in Höhe von 50 oder 100 Euro, ebenfalls überwiesen werden muss, ist nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW bislang noch unklar.

Den Musterbrief findet man hier.

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