Urteil nach verpasstem Flug wegen zu langer Sicherheitskontrollen

Veranstalter müssen nicht zahlen, wenn ein Kunde seinen Flug aufgrund von Verzögerungen bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen verpasst hat. Das hat das Amtsgericht München entschieden. Die Richter wiesen damit die Klage eines Mannes zurück, der mit seiner Frau im Oktober 2022 eine Pauschalreise nach Madeira antreten wollte (Aktenzeichen 158 C 1985/23).

Wie das Gericht mitteilte, hatte der Kläger beim Online-Check-in die Weisung erhalten, um 12.50 Uhr am Gate zu sein. Dort waren die Urlauber jedoch erst um 13.05 Uhr angekommen.

Wie der Kläger erläuterte, hatte es an diesem Tag mehrere Verzögerungen gegeben: Er sei bereits gegen 10.15 Uhr am Flughafen gewesen. Der Schalter zur Gepäckabgabe habe jedoch erst um 11 Uhr geöffnet. Gegen 11.20 Uhr sei man zur Sicherheitskontrolle gegangen, die bis 13 Uhr gedauert habe. Laut dem Mann war anstelle der etwa 20 Schalter lediglich ein einziger geöffnet.

Da das Paar den Flug verpasste und somit seine Reise nicht antreten konnte, forderte es den Veranstalter auf, den Reisepreis in Höhe von 1.648 Euro zurückzuerstatten. Der Veranstalter hätte wissen müssen, dass nicht hinreichend Personal in der Sicherheitskontrolle zur Verfügung gestanden habe und hätte auf eine frühere Öffnung der Gepäckabgabeschalter der Airline hinwirken müssen, argumentierte das Paar. Zudem hätte man auf die langen Wartezeiten aufmerksam gemacht werden müssen.

Dieser Argumentation folgten die Richter nicht. Eine zu langsame Sicherheitskontrolle am Flughafen sei dem Veranstalter nicht zuzurechnen. Es handele sich bei den Sicherheitsbehörden nicht um Erfüllungsgehilfen des Veranstalters oder deren Leistungsträger, erläuterten die Richter. Die Durchführung von Sicherheitskontrollen sei eine hoheitlich staatliche Aufgabe, deren Durchführung und Organisation von einem Veranstalter nicht beeinflusst werden könne.

Vielmehr hätte das Paar dafür sorgen müssen, rechtzeitig am Gate zu erscheinen.  Andere Reisende hätten das Flugzeug offenbar trotz der vorgetragenen Verzögerungen rechtzeitig erreicht, urteilten die Richter.

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