BGH: Airlines müssen schnellstmöglich Ersatzflüge bieten

Bei Flugstreichungen muss schnell für Ersatz gesorgt werden, fordert der BGH. Foto: narvikk/istockphoto
Bei Flugstreichungen muss schnell für Ersatz gesorgt werden, fordert der BGH. Foto: narvikk/istockphoto

Passagiere haben Anspruch auf Entschädigung, wenn Airlines bei gestrichenen Flügen aufgrund außergewöhnlicher Gründe wie Unwetter nicht für frühestmögliche Ersatzflüge sorgen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in zwei Verfahren entschieden und bestätigte damit ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).

Dieser hatte bereits 2020 entschieden, dass Fluglinien bei großen Verspätungen und Flugausfällen schnellstmöglich eine Ersatzbeförderung anbieten müssen. Dabei sind Airlines laut BGH verpflichtet, eigene Alternativflüge oder auch Direkt- und Umsteigeverbindungen anderer Fluggesellschaften anzubieten.

Vorausgegangen waren Klagen des Fluggastrechteportals Flightright, die von den unteren Instanzen abgewiesen wurden. In einem Fall aus dem Jahr 2018 kamen die Passagiere eines wegen Unwetter gestrichenen Fluges von New York nach München mit 98 Stunden Verspätung an, in einem anderen Fall von 2020 waren es bei einer Verbindung von Reykjavik nach München 48 Stunden.

Amts- und Landgericht entschieden anders

Sowohl das Amtsgericht Erding als auch das Landgericht Landshut entschieden in den zwei Verfahren, dass die betroffenen Fluglinien Lufthansa und Icelandair keine Entschädigung zahlen müssen. Entgegen der EuGH-Rechtsprechung waren die Richter der Auffassung, dass es genüge, wenn sich die Airlines innerhalb der ersten drei Stunden nach der Flugstreichung um eine Ersatzbeförderung kümmerten. Danach sei dies „keine zumutbare Maßnahme mehr“.

„Das Urteil ist für die vielen Flugreisenden, die von Ausfällen betroffen sind, ein Erfolg und stärkt deren Rechte nachhaltig“, so Flightright-Expertin Claudia Brosche. In der Vergangenheit hätten sich Airlines die Unwissenheit der Passagiere oft zunutze gemacht und sich nur langsam oder gar nicht um Ersatzbeförderungen gekümmert. „Durch das Urteil wird das jetzt hoffentlich beschleunigt und die Leidenszeit der Flugreisenden verringert.“ (Az. X ZR 107/22, Az. X ZR 123/22)