Flug verspätet? Diese Rechte gelten

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Grafik mit einem Fußball und einem Hintergrund in Türkis, der geometrische Linien und die Zahl vier zeigt.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen nimmt die Reform der EU-Fluggastrechte zum Anlass, Reiseprofis und Verbraucher über ihre Rechte bei Flugverspätungen, Flugausfällen und Gepäckproblemen zu informieren.

Iwona Husemann, Juristin und Reiserechtsexpertin der Verbraucherzentrale, erklärt, dass Fluggesellschaften bei Verspätungen abhängig von Flugstrecke und Wartezeit weiterhin Betreuungsleistungen anbieten müssen. Dazu zählen unter anderem Mahlzeiten und Getränke. Bei längeren Verzögerungen können auch eine Hotelübernachtung sowie der Transfer zum Hotel erforderlich sein, etwa wenn der Abflug erst am nächsten Tag erfolgt.

Entschädigungsregelung bei Verspätung bleibt unverändert

Erreichen Reisende ihr Ziel mit einer Verspätung von mindestens drei Stunden, können unter bestimmten Voraussetzungen Ausgleichszahlungen zwischen 250 und 600 Euro fällig werden. „Voraussetzung ist, dass keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, die die Fluggesellschaft nicht beherrschen kann“, erläutert Husemann. Dazu zählen beispielsweise extreme Wetterbedingungen oder Terrorwarnungen. Eine weitere Voraussetzung: Der verspätete Flug muss in der EU starten oder in der EU landen und von einer europäischen Airline durchgeführt werden.

Wird ein Flug annulliert, haben Passagiere die Wahl zwischen einer Ersatzbeförderung und der Erstattung des Ticketpreises. Unter bestimmten Voraussetzungen kann zudem ein Anspruch auf eine pauschale Entschädigung bestehen. Entscheidend ist dabei unter anderem, wann die Airline über die Annullierung informiert hat und ob außergewöhnliche Umstände vorliegen.

Ein Reisender hält einen Koffer in einem belebten Flughafen mit Anzeigetafeln im Hintergrund, die Fluginformationen anzeigen.
Reisende sollten ihre Rechte bei Flugverspätungen und Annullierungen kennen. Foto: Chalabala/iStock

Ausgleichszahlung auch bei Annullierung möglich

Kein Anspruch auf Ausgleichszahlungen besteht, wenn die Fluggesellschaft die Reisenden mindestens 14 Tage vor dem geplanten Abflug über die Annullierung informiert. Erfolgt die Benachrichtigung später, hängt ein möglicher Anspruch laut Husemann unter anderem davon ab, welche Ersatzbeförderung angeboten wird. Entscheiden sich Reisende für die Erstattung des Ticketpreises, entfallen sowohl der Anspruch auf eine Ersatzbeförderung als auch auf Betreuungsleistungen.

Immer wieder kommt es vor, dass Gepäckstücke verspätet ankommen, verloren gehen oder beschädigt werden. In solchen Fällen rät Husemann Betroffenen, sich möglichst sofort am Flughafen zu melden und den Vorfall mit Fotos zu dokumentieren. Zudem sollte eine schriftliche Verlust- oder Schadensanzeige bei der Airline eingereicht werden. Geht Gepäck verloren, wird es verspätet ausgeliefert oder beschädigt, können Reisende grundsätzlich Schadenersatz gegenüber der Fluggesellschaft geltend machen. Bei Pauschalreisen kann unter Umständen auch der Reiseveranstalter in Anspruch genommen werden. Die Haftungshöchstgrenze liegt derzeit bei rund 1.400 Euro pro Passagier.

Wertsachen im Handgepäck mitnehmen

Grundsätzlich empfiehlt Husemann, Wertsachen, wichtige Dokumente und Medikamente nach Möglichkeit im Handgepäck mitzuführen. Für Schäden an solchen Gegenständen übernehmen Fluggesellschaften in der Regel keine Haftung.

Um Ansprüche erfolgreich durchzusetzen, sollten Reisende Bordkarten, Buchungsunterlagen und Mitteilungen der Airline aufbewahren sowie Verspätungen und Gepäckschäden möglichst umfassend dokumentieren. Unterstützung bietet unter anderem die kostenfreie Flugärger-App der Verbraucherzentrale NRW.

Nach langen Verhandlungen hatten sich die Mitgliedsstaaten des Europäischen Parlaments vor kurzem auf eine Reform der Fluggastrechte verständigt.

Fluggastrechte werden durch Reform ausgeweitet

Die wichtigsten Änderungen: Künftig sollen Familien mit minderjährigen Kindern ohne Aufpreis Sitzplätze nebeneinander reservieren können. Darüber hinaus sollen Airlines keine Kosten mehr verlangen dürfen, wenn Reisende ihren Namen auf dem Ticket ändern möchten. Wer online eingecheckt hat, hat zudem ein Recht auf ein kostenloses gedrucktes Ticket.

Nicht umgesetzt wurde unter anderem die Forderung, dass ein kleiner Koffer gratis mit in die Kabine genommen werden darf.