Lufthansa-Gruppe: Einheitliche Regeln für Powerbanks

Zwei Smartphones liegen übereinander auf einer schmalen Ablage, vermutlich in einem Flugzeug. Beide Geräte sind über Kabel mit schwarzen Powerbanks verbunden und werden geladen. Das obere Smartphone verdeckt teilweise das untere, dessen Display blau leuchtet.
Für die gesamte Lufthansa-Gruppe gelten jetzt schärfere Sicherheitsvorschriften für Powerbanks. Foto: AscentXmedia/iStock

Wie angekündigt hat die Lufthansa Group für ihre Airlines die Sicherheitsregeln für Powerbanks an Bord verschärft und zugleich vereinheitlicht. Ziel sei ein „konsistentes, für Fluggäste wie Crews sicheres und nachvollziehbares Konzept bei allen Fluggesellschaften zu schaffen“, teilt der Konzern mit. Die Regelung orientiert sich an den aktuellen Empfehlungen der internationalen Luftfahrtorganisationen EASA, FAA, IATA und ICAO.

Demnach ist ab sofort das Laden elektronischer Geräte wie Mobiltelefone oder Tablets mittels Powerbank während des Fluges nicht mehr gestattet. Eine Aufbewahrung im Gepäckfach über den Sitzen ist nicht zulässig, Powerbanks sind entweder am Körper zu tragen oder in der Sitztasche beziehungsweise im Handgepäck unter dem Vordersitz zu verstauen. Der Transport im aufgegebenen Gepäck bleibt weiterhin verboten.

Ausnahme für medizinische Geräte

Generell erlauben die Fluggesellschaften nur noch maximal zwei Powerbanks pro Person. Die maximale Batterieleistung beträgt 100 Wattstunden, für Powerbanks mit einer Leistung zwischen 100 und höchstens 160 Wattstunden ist für die Mitnahme eine Genehmigung der jeweiligen Airline erforderlich. Die Nutzung zur Versorgung essenzieller medizinischer Geräte ist laut Lufthansa aber weiterhin zulässig.

Entsprechende Regelungen gelten auch für die Nutzung von E-Zigaretten.

Bereits im vergangenen Jahr hatten die Hauptmarke Lufthansa und die Ferienflug-Tochter Discover Airlines die Regelungen für Powerbanks verschärft.

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