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Corona-Hilfen: Dorint-Hotels verlieren vor BGH

Im Streit um Einnahmeausfälle in der Corona-Pandemie sind zwei Bremer Dorint-Hotels vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gescheitert. Sie hatten die angeordneten Corona-Maßnahmen als unverhältnismäßig und rechtswidrig erachtet. Zudem seien Hotelketten wie die Dorint Hotelgruppe und Unternehmen wie Steigenberger, Maritim, H Hotels und Centro Hotels mit „unzureichenden Beihilfen für die hohen Verluste während der Corona-Lockdowns erheblich benachteiligt worden“, erläuterte Dorint-Aufsichtsratschef Dirk Iserlohe in einer Pressemitteilung. Doch der BGH schmetterte die Klage ab.

Wie Iserlohe mitteilte, sei eine Existenzbedrohung nicht in Zweifel gezogen und ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz abgelehnt worden. Der BGH habe zum Beispiel mit den Überbrückungshilfen I und II sowie dem Stabilisierungsfonds argumentiert, obwohl diese Hilfen für die beiden Hotels nicht verfügbar gewesen seien und der Stabilisierungsfonds eine teuer verzinsliche Liquiditätshilfe dargestellt habe, der die Lage nicht verbesserte. „Der BGH war der Meinung, dass es im Ermessen des Staates liegt allein kleinen und mittleren Unternehmen zu helfen, und größeren Unternehmen ihrem Schicksal trotz für sie unzureichende Hilfen zu überlassen“, kritisierte Iserlohe.

Unternehmen will Verfassungsbeschwerde einreichen

Laut dem BGH beruhten die Maßnahmen auf einer verfassungsgemäßen Rechtsgrundlage und seien verhältnismäßig gewesen. Zudem seien die Eingriffe durch „großzügige“ staatliche Hilfsprogramme „entscheidend“ abgemildert worden, teilten die

Richter in Karlsruhe mit. Von diesen hätten auch die beiden klagenden Hotels „in großem Umfang“ profitiert. Da sowohl Verwaltungs- als auch die Zivilgerichte letztinstanzlich nicht abgeholfen haben, bleibt der Dorint-Gruppe nun noch der Weg zum Bundesverfassungsgericht, den das Unternehmen eigenen Aussagen zufolge beschreiten will.

Ute Fiedler
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