Verkehr

DB vergütet Nah- und Fernverkehr getrennt

Wollen mit dem neuen DB-Provisionsmodell Präsenzagenturen und den Fernverkehr stärken: Vertriebs-Manager Ralph Körfgen und Marion Brückmann

Wollen mit dem neuen DB-Provisionsmodell Präsenzagenturen und den Fernverkehr stärken: Vertriebs-Manager Ralph Körfgen und Marion Brückmann. Foto: DB

Wollen mit dem neuen DB-Provisionsmodell Präsenzagenturen und den Fernverkehr stärken: Vertriebs-Manager Ralph Körfgen und Marion Brückmann

Wollen mit dem neuen DB-Provisionsmodell Präsenzagenturen und den Fernverkehr stärken: Vertriebs-Manager Ralph Körfgen und Marion Brückmann. Foto: DB

Die Deutsche Bahn will bei der Vergütung ihrer Reisebüro-Partner künftig stärker die verschiedenen Vertriebsbedingungen im Nah- und Fernverkehr berücksichtigen. Daher werden ab 2017 erstmals Provisionen für diese beiden Sparten getrennt berechnet, wie die Bahn ankündigt. „Wir reagieren damit auf Marktveränderungen: Der Nah- und Fernverkehr spaltet sich immer weiter auf“, erläutert DB-Vertriebschef Ralph Körfgen. Wie bisher ist das neue Provisionssystem der Bahn wieder drei Jahre gültig.

Unverändert bleibt grundsätzlich, dass die Provisionen für die rund 2.500 DB-Agenturen anhand ihrer Einnahmen und Einstufung berechnet werden. Die Agenturkategorien hat DB Vertrieb allerdings modifiziert: Künftig wird nach Bahnhofsagenturen mit und ohne Präsenzpflicht, „Classic“-Agenturen und sonstigen Agenturen unterschieden.

Neu ist auch, dass sich die Verprovisionierung stark danach richtet, ob die Reisebüros ihren Schwerpunkt im Nah- oder Fernverkehr haben. So erhalten die 475 Präsenzagenturen, die wegen Bestellerverträge im Nahverkehr einen personenbedienten Verkauf bieten müssen, nach wie vor eine Grundprovision von fünf Prozent. Diese kann durch einen „Präsenzbonus“, der sich nach den Anforderungen der Nahverkehrsverbünde richtet, auf bis zu 9,5 Prozent gesteigert werden.

Bahnhofsagenturen ohne Präsenzpflicht sowie Classic-Partner, die ihren Umsatz vor allem im Fernverkehr erzielen, können umsatzabhängig bis zu neun Prozent erreichen. Dabei setzt sich die Vergütung aus einer Grundprovision von zwei Prozent und monatlich gezahlten Einnahmeboni sowie bei den Bahnhofsagenturen zusätzlich aus Fernverkehrs-Incentives zusammen. Auf Nahverkehrsprodukte erhalten diese Reisebüros hingegen nur zwei Prozent Grundprovision. Vergütet für den Verkauf von Fernverkehrs-Tickets werden aber auch die Bahnhofs-Reisebüros mit Präsenzpflicht.

Bei den Geschäftsreiseketten und den sonstigen Agenturen (zum Beispiel ohne Ladenlokal) bleibt alles beim Alten: Sie bekommen nach wie vor gar keine Provision, sondern müssen ihre Einnahmen durch eigene Service-Gebühren erwirtschaften. Neu ist jedoch, dass Agenturen mit einem Firmenkundenanteil über 50 Prozent und einer Kreditkartenquote über 60 Prozent nicht mehr in diese Kategorie fallen.

Auf wenig Gegenliebe stoßen die neuen Vergütungskonditionen beim DRV. „Wir befürchten, dass das geplante Provisionsmodell ab 2017 sowohl für Reisebüros mit Bahnfahrkartenverkauf als auch für ihre Kunden negative Auswirkungen haben wird“, so der Vorsitzende des DRV-Bahnausschusses, Hans Doldi. Kritisch sieht er vor allem die Stärkung der Präsenzagenturen, weil damit eine Gleichbehandlung des personenbedienten Vertriebs zunehmend abgeschafft werde: „Reisebüros mit geringen DB-Umsatz sind bei diesem Modell die Hauptverlierer.“

Alle DB-Agenturen werden in den kommenden Tagen detailliert über das neue Provisionsmodell informiert. Mehr zum Thema lesen Sie in der nächsten Ausgabe von touristik aktuell (ta 27/2016).
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