
In der akuten Niedrigwasserlage allem voran auf den touristisch wichtigsten Wasserstraßen Rhein und Donau bangen Reisebüros und Kunden weiterhin um die Durchführbarkeit bevorstehender Flusskreuzfahrten. Ein Veranstalterchef erläutert, wann eine Reise abgesagt wird.
Die Zahl der Reiseabsagen infolge der extrem niedrigen Pegelstände nimmt aktuell weiter zu. So musste der Stuttgarter Anbieter Nicko Cruises bislang rund 20 Abfahrten streichen, wegen der weiterhin niedrigen Pegelstände dürfte die Zahl auf etwa 30 steigen, erwartet das Unternehmen. In einem normalen Jahr seien es zehn bis 15, ordnet CEO Guido Laukamp im ta-Gespräch ein.
Buchungsvolumen im einstelligen Millionenbereich betroffen
Angesichts von etwa 800 Abfahrten in dieser Saison bewertet er die Zahl der bis dato erfolgten Reiseabsagen aber nicht als besorgniserregend. „Wir verlieren natürlich Marge, das ist ärgerlich, aber es wirft uns nicht aus der Bahn.“ Das Volumen der bislang erfolgten Reiseabsagen liege im „niedrigen einstelligen Millionenbereich“, berichtet der Geschäftsführer.
Versichern könne man sich gegen einen Verlust durch abgesagte Reisen infolge von Niedrigwasser zwar, das sei aber unverhältnismäßig teuer, so Laukamp.

Wer prüft die Durchführbarkeit von Flusskreuzfahrten?
Der Nicko-Chef erklärt außerdem, wie das Prozedere bei der Prüfung der Durchführbarkeit von Flusskreuzfahrten in der aktuellen Situation aussieht. „Nautiker der Reedereien erstellen zunächst eine Prognose. Die jeweilige Reederei muss den Fahrplan bereitstellen und wir als Veranstalter schauen dann, ob sich dieser touristisch lohnend durchführen lässt“, so Guido Laukamp.
Ist dies nicht der Fall, wird die Reise gestrichen. Eine Kreuzfahrt abzusagen, sei für Nicko Cruises „immer die Ultima Ratio“, betont der Veranstalter. Diesen Schritt gehe das Unternehmen erst, „wenn alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausgeschöpft sind und Maßnahmen wie Routenanpassungen, Schiffswechsel oder Transfers aufgrund der Wasserstände nicht mehr sinnvoll oder im Sinne unserer Gäste umsetzbar sind“, heißt es aus Stuttgart.
Kunden werden proaktiv informiert
Im Falle einer Reiseabsage informiere man die gebuchten Gäste „proaktiv“ und wenn möglich „gut sieben Tage vor der geplanten Abfahrt“, sagt Laukamp. Kunden erhielten dann „attraktive Umbuchungsmöglichkeiten mit konkreten Alternativvorschlägen“.
Welche Rechte Kunden bei Reiseabsagen oder Routenänderungen haben, erklärt Rechtsanwalt Kay Rodegra in einem aktuellen ta-Beitrag.



