Reisevertrieb

Reisepreissicherungsfonds: Verbände äußern Kritik

Vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen wird die Absicherung durch den neuen Reisepreissicherungsfonds deutlich teurer

Vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen wird die Absicherung durch den neuen Reisepreissicherungsfonds deutlich teurer. Foto: Bru-nO/pixabay

Gerade einmal zwei Tage lang hatten die Verbände Zeit, um den Referentenentwurf zum Thema Kundengeldabsicherung bei Pauschalreisen durchzuarbeiten. Ihre Kritik ist deutlich. Unisono werden Nachbesserungen gefordert. Ein bisschen Lob gibt es jedoch auch.  

Der VUSR, der ausschließlich Reisebüros vertritt, begrüßt, dass für Agenturen mit Eigenveranstaltungen und als Vermittler verbundener Reiseleistungen weiterhin eine Absicherung über eine Versicherung oder Bürgschaft ausreicht. Allerdings müsse der Fonds die Reisemittler als „wichtige Dienstleister“ betrachten und im Ernstfall im Hinblick auf Provisionsabsicherung und Mehraufwand mit einbinden.

Werden alle Veranstalter zum Sicherungsfonds zugelassen?

Zwei Fragen sind aus Sicht des VUSR ungeklärt: „Was passiert mit ausländischen Anbietern, die auf dem deutschen Markt verkaufen?“ Und: „Werden alle Veranstalter, egal wie marode sie vielleicht bereits erscheinen, zum Sicherungsfonds zugelassen?“ </p>

„Aus der Ausgestaltung unter anderem dieser beiden Paragrafen wird unter Umständen erkennbar, welche Veranstalter zukünftig nicht oder nur schwer vermittelbar sind, weil sich durch die Vermittlung eines nicht absichernden oder abgesicherten Veranstalters eventuell auch das Reisebüro als Vermittler mitverantworten muss“, heißt es in der Stellungnahme. „Wir werden die weiteren Entwicklungen beobachten und wortstark begleiten.“

Der ASR begrüßt, dass kleinere Veranstalter mit weniger als drei Millionen Euro Jahresumsatz nicht in den Fonds einzahlen müssen. Jedoch müsse es für sie eine Möglichkeit der Mitgliedschaft geben, „da eine mittel- und langfristige Absicherung des Insolvenzrisikos dieser Veranstalter über die bisherige Versicherungslösung als nicht gesichert angesehen werden kann“. 

Befürchtungen, dass sich Versicherer aus dem Markt zurückziehen

Darüber hinaus fordert der ASR die Grenze von drei Millionen auf 50 Millionen Euro Jahresumsatz zu erhöhen. „Ansonsten ist bereits kurzfristig davon auszugehen, dass sich auch die noch verbliebenen Versicherer des Insolvenzrisikos aus dem Markt verabschieden, da sich diese Sparte aufgrund des geringen Versicherungsvolumens für sie nicht mehr rechnet.“ Kleine Veranstalter wären so zu einer Fonds-Mitgliedschaft gezwungen, was mit erheblichen Mehrkosten und erhöhten Sicherheitsleistungen verbunden wäre. 

Zudem fordert der ASR eine Übergangslösung. Die hinterlegten Sicherheitsbeiträge müssen in den Fonds übertragen werden, ohne dass es zu einer Doppelbelastung der Reiseanbieter komme. 

Kernproblem: Vor allem für kleine und mittelständische Veranstalter wird es teuer

Kernprobleme des Referentenentwurfes sind die Sicherheitsleistung und Entgelte, die die Unternehmen in den Fonds mit einem Zielkapital von 750 Millionen Euro einbringen müssen. Bereits am Donnerstag hatte der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (BDO) kritisiert, dass kleine und mittelständische Veranstalter nun deutlich tiefer in die Tasche greifen müssten, um sich abzusichern. 

Das sieht auch der VIR. Sicherheitsleistung und Entgelte müssen marktgerecht sein und sich an der aktuellen Leistungsfähigkeit der Unternehmen orientieren. Die Aufbauphase bis 2026 halte man für unrealistisch, schreibt der Verband. Man orientiere sich am niederländischen Modell, ignoriere aber, dass dieses 20 Jahre gebraucht habe, um sein Zielkapital aufzubauen. 

Zeitraum für Bildung des Zielkapitals zu kurz

Der Busreiseverband RDA erachtet den Zeitraum der Zielkapitalbildung ebenfalls als zu kurz. Er fordert, diesen auf 2031 zu erweitern. Darüber hinaus findet man im Verband deutliche Worte zum Thema Entgelte: Man lehne „die erzwungene Kollektivhaftung“ mittelständischer Reiseanbieter der Bus- und Gruppentouristik zu Gunsten internationaler Großkonzerne ab. 

Vorgeschlagen wird, innerhalb des Reisesicherungsfonds die Branche der Bus- und Gruppentouristik risikotechnisch zu segmentieren und diesem Segment ein eigenes Zielkapital zuzuweisen. Darüber hinaus fordert der Busreiseverband, alle Reiseanbieter unabhängig von ihrer Größe freizustellen, die ihre Risiken am Versicherungsmarkt eigenständig decken können. 

Das neue Gesetz soll am 1. Juli 2021 in Kraft treten, der Fonds soll nach Möglichkeit zum 1. November die Absicherung übernehmen. Der DRV sieht diesen Zeitplan als "sehr eng" an und drängt auf einen zügigen Prozess, da viele Versicherungsverträge für Reiseveranstalter im Sommer auslaufen. Darüber hinaus seien im Detail noch zahlreiche Verbesserungen und Klarstellungen notwendig, vor allem für kleine und mittlere Veranstalter, heißt es in einer Pressenotiz.  

   
Ute Fiedler
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