Reisevertrieb

Kundengeldabsicherung: Ministerium plant Fonds

Monatelang wurde in Berlin am Gesetzentwurf gearbeitet. Die Verbände hatten nur kurz Zeit, ihre Einschätzung dazu abzugeben. Foto: Bluejayphoto/istockphoto

Monatelang wurde in Berlin am Gesetzentwurf gearbeitet. Die Verbände hatten nur kurz Zeit, ihre Einschätzung dazu abzugeben. Foto: Bluejayphoto/istockphoto

Gut ein Jahr nach der Pleite von Thomas Cook und der neu entfachten Debatte um die Absicherung von Kundengeldern von Pauschalurlaubern hat das Bundesjustizministerium den lang erwarteten Referentenentwurf vorgelegt. Das Ergebnis: Kundengelder von Pauschalurlaubern sollen künftig über einen Reisesicherungsfonds abgedeckt sein. Mit diesem wird die Insolvenzabsicherung über Banken und Versicherungen grundsätzlich abgelöst, heißt es in dem Entwurf, der touristik aktuell vorliegt.

Erste Kritik äußerte unter anderem der FDP-Bundestagsabgeordnete Roman Müller-Böhm. Der Entwurf werfe an wichtigen Stellen mehr Fragen auf, als er beantworte. „Vor allem welche Absicherung zwischen Juli und November besteht, bleibt ein Rätsel“, schreibt er.

Bedenken aus dem Mittelstand

Auch der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (BDO) meldete sich kritisch zu Wort: Auf Mittelständler kämen „zusätzliche Ausgaben und Risiken in erheblichem Umfang zu, während Sonderregelungen für große Reiseveranstalter angedacht sind“. Laut BDO werden die Prämien um mindestens das Fünffache erhöht werden. Bislang liegen diese im Durchschnitt bei 0,2 Prozent.

Tatsächlich soll das neue Gesetz am 1. Juli 2021 in Kraft treten, der Fonds soll nach Möglichkeit zum 1. November die Absicherung übernehmen.

Für den Reisesicherungsfonds ist ein so genanntes Zielkapital in Höhe von 750 Millionen Euro vorgesehen. Dieses soll bis Ende 2026 erreicht sein.

Das Zielkapital soll sich aus Entgelten der Reiseanbieter zusammensetzen. Diese sollen mindestens ein Prozent ihres Umsatzes beitragen. In die Berechnung fließen zudem auch die unterschiedlichen Schadensrisiken der Reiseanbieter ein. Die bisherige Haftungsgrenze von 110 Millionen Euro pro Versicherer und Jahr soll entfallen und durch eine Haftungsbegrenzung in Höhe von 22 Prozent des Jahresumsatzes des abzusichernden Veranstalters ersetzt werden, heißt es in dem Entwurf.

Fonds als GmbH der Reisewirtschaft geplant

Vorgesehen ist, den Reisesicherungsfonds zunächst in der Aufbauphase unter staatliche Aufsicht zu stellen. Er soll von der Reisewirtschaft als GmbH verantwortet werden. Um die Interessen auch von kleinen und mittleren Veranstaltern zu berücksichtigen, soll ein Beirat aus Vertretern von Bund, Ländern, Touristik und Verbrauchern beratend tätig sein.

Durch die Neuregelung will das Ministerium zudem den Begriff „Kundengeldabsicherer“ klarer definieren. Die Insolvenzsicherungspflicht beziehe sich nicht nur auf das Absichern der Kundengelder in Form der geleisteten Vorauszahlungen, sondern auch auf die Sicherstellung der Rückbeförderung der Reisenden und deren Unterbringung bis zur Rückreise.

BDO-Chefin Christiane Leonard zufolge geht der Entwurf nicht auf die wirklichen Ursachen und die tatsächlichen Gegebenheiten in den verschiedenen Segmenten der Reisewirtschaft ein. Es drohe, dass ausgerechnet mittelständische Unternehmen für die früheren Versäumnisse und heutigen Risiken der Reisekonzerne einstehen müssten, sagt sie.

Nur zwei Tage für Einwände

Auch in Hinblick auf das gesetzgeberische Verfahren zeigt sich der BDO enttäuscht: „Es sind Monate beziehungsweise sogar Jahre ins Land gegangen, bis dieses wichtige und komplexe Thema nun zumindest in einem Referentenentwurf aufgenommen wurde“, beklagt Leonard. Die betroffenen Verbände erhielten jedoch lediglich zwei Tage Zeit, Bedenken vorzubringen. „Beides spricht dafür, dass kein Verständnis für die Bedürfnisse und die Lage der Reisewirtschaft besteht.“

Der Entwurf war den Verbänden am Montag vorgelegt worden. Sie müssen im Verlaufe des heutigen Donnerstags dazu Stellung genommen haben.

Ute Fiedler