Reisevertrieb

Corona: Reisebüros in Sachsen dürfen öffnen

In Sachsen können Reisebüros nach derzeitigem Stand wieder Kunden empfangen

In Sachsen können Reisebüros nach derzeitigem Stand wieder Kunden empfangen. Foto: Rattankun Thongbun/iStockphoto

Reisebüros in Sachsen sollen ab dem 14. Januar unter bestimmten Bedingungen wieder öffnen dürfen. So sieht es die neue Corona-Schutzverordnung des Landes vor, die am Mittwoch (12. Januar) im sächsischen Kabinett beschlossen werden soll. 

Die Öffnung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Reisebüros müssen die 2G-Regeln einhalten. Darüber hinaus darf eine bestimmte Überlastungsstufe nicht überschritten sein. Diese gilt, wenn die Corona-Inzidenz höher als 1.500 ist oder wenn mehr als 1.300 Betten in Kliniken mit Covid-19-Patienten belegt beziehungsweise mehr als 420 Intensivbetten ausgelastet seien, heißt es in Medienberichten.

Corona-Schutzverordnung: Lockerungen für Reisebüros

Nach derzeitigem Stand (10. Januar) könnten demnach Reisebüros wieder Kunden empfangen. Sollte die Überlastungsstufe wieder überschritten werden, müssen sie jedoch wieder schließen.

Unter anderem beim Verein Dresdner Reisebüros zeigt man sich ob der neuen Schutzverordnung erleichtert. Dessen Mitglieder hatten sich nach Inkrafttreten der aktuellen Corona-Schutzverordnung im November 2021 mit einem Offenen Brief an die sächsische Landesregierung gewandt und Erklärungen gefordert – zum Beispiel weshalb Reisebüros schließen mussten, während zahlreiche Geschäfte aus dem Einzelhandel öffnen durften.

Die Kritik war jedoch ohne großen Erfolg verhallt. Und auch ein Eilantrag gegen die Corona-Notfallverordnung im Freistaat scheiterte. Anfang Dezember hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen entschieden, dass eine Schließung der Reisebüros rechtmäßig sei. 

Ute Fiedler