EU-Sanktionspaket gegen Russland: Auswirkungen auf Reisebranche

Die russische Nationalflagge ist von zahlreichen gelben Bändern mit dem Wort „Sanctions“ überspannt, die wie Warnbänder quer über das Bild verlaufen. Das Motiv steht für wirtschaftliche und politische Sanktionen gegen Russland
Die neuen Sanktionen gegen Russland haben auch Auswirkungen auf touristische Unternehmen in Deutschland. Foto: Leestat/iStock

Das neue Sanktionspaket der Europäischen Kommission gegen Russland hat auch Auswirkungen auf touristische Unternehmen in Deutschland. Mit dem Paket, das am 23. Oktober in Kraft getreten ist, werden erstmals Reiseleistungen sanktioniert.

Betroffen sind unter anderem Airlines, Consolidator, Reisebüros und Veranstalter, die Reisedienstleistungen nach Russland oder innerhalb des Landes verkaufen und vermitteln.

Verbot von touristischen Diensten

In einem Schreiben warnt der DRV seine Mitglieder und verweist auf Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung. Demnach ist es verboten, „Dienste zu erbringen, die in direktem Zusammenhang mit touristischen Aktivitäten in Russland stehen.“ Ziel ist es, Russlands Einnahmen aus touristischen Aktivitäten zu reduzieren. Zudem sollen Menschen von nicht unbedingt notwendigen Reisen und Freizeitaktivitäten nach Russland abgehalten werden.

Als touristische Aktivitäten gelten laut EU-Verordnung unter anderem die Vermittlung und Organisation von Reisen, Unterkünften und Transporten für Personen und ihr Gepäck sowie Auskünfte, Beratung und Unterstützung bei der Reiseplanung. Auch die Ausstellung von Fähr- und Flugscheinen fällt darunter. Darüber hinaus werden Dienstleistungen von Fremdenführern und Werbedienstleistungen sanktioniert.

DRV warnt vor Konsequenzen

Wer sich nicht an das Embargo hält, muss mit Konsequenzen rechnen, heißt es in dem DRV-Schreiben. Wie der auf EU-Sanktionsrecht spezialisierte Rechtsanwalt Christian Hipp von der Kanzlei Advant Beiten mitteilt, könne es sich bei Missachtung um einen vorsätzlichen Verstoß gegen ein Dienstleistungsverbot in Deutschland sogar eine Straftat nach Paragraf 18 Absatz 1 Nummer 1 b) Außenwirtschaftsgesetz handeln. 

Mehrere Unternehmen haben bereits reagiert. So weist die Best Aerticket Service GmbH ihre Geschäftspartner darauf hin, dass Aerticket ab sofort Suchergebnisse sperrt, die Reiseverläufe über Flughäfen innerhalb Russlands enthalten – sowohl in den Flugbuchungs-Engines Cockpit Flights und Cockpit API. Zudem wird die automatisierte Ticket-Ausstellung für entsprechende Bestellungen deaktiviert. „Jegliche Inhalte mit Bezug zu Russland werden aus all unseren Hotel- und Pauschalreisebuchungslösungen entfernt“, heißt es in einem Schreiben das touristik aktuell vorliegt. Diese Maßnahme betrifft alle rund 20 nationale und internationale Consolidator, die zur Gruppe gehören.

Nicht von den Sanktionen betroffen ist laut Best Aerticket GmbH die Erfüllung von Buchungen, die vor dem 24. Oktober abgeschlossen wurden. Akzessorische Tätigkeiten, die zur Erfüllung dieser Verträge notwendig sind, bleiben noch bis zum 1. Januar 2026 möglich.

Das neue Maßnahmenpaket ist das 19., das die Europäische Kommission seit dem Überfall Russlands auf die Ukraine verhängt hat. Die Kommission hat für Fragen zu den Sanktionen einen Help-Desk eingerichtet.

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