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TUI beauftragt weitergehende Prüfungen im Fall RTK

Die TUI-Zentrale in Hannover fordert eine lückenlose Aufklärung des Datenskandals. Foto: TUI   

Die TUI-Zentrale in Hannover fordert eine lückenlose Aufklärung des Datenskandals. Foto: TUI   

Der Geduldsfaden in Hannover ist gerissen: Nach Schauinsland-Reisen hat nun auch TUI aufgrund der nur schleppend vorankommenden Aufklärung des Datenskandals von RTK und FTI weitergehende Prüfungen in Auftrag gegeben.

Zum Einen hat TUI als Minderheitsgesellschafter der RTK eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eingeschaltet, da der Verdacht bestehe, „dass die RTK als unabhängige Reisebüro-Kooperation missbraucht worden ist, um einem Wettbewerber Vorteile zu beschaffen“.

Ergebnisse in vier bis sechs Wochen erwartet

Darüber hinaus soll nun auch eine Anwaltssozietät die Vorgänge einer „umfassenden rechtlichen, einschließlich strafrechtlichen Prüfung“ unterziehen. Mit Ergebnissen könnte Insidern zufolge in vier bis sechs Wochen zu rechnen sein. Von diesen werde abhängen, „welche strukturellen und personellen Konsequenzen TUI fordern beziehungsweise ziehen wird“, heißt es in einem Statement aus Hannover. „Schon jetzt ist davon auszugehen, dass es zu einer Trennung der RTK von dem im Wettbewerb befindlichen Veranstalter kommen muss.“

Wie berichtet, hatte ein Gutachten der Kanzlei Hasche Sigle, das von RTK in Auftrag gegeben worden war, zwar ergeben, dass die Burghausener Kooperation zwischen 2015 und März 2023 umfangreiche Umsatzzahlen von Reisebüros an FTI weitergegeben hat. Allerdings sahen die Prüfer in dem Vorgehen weder einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht noch gegen das Kartell- oder Strafrecht. Dies wird nun erneut überprüft werden.

Lückenlose Aufklärung gefordert

TUI fordert eine lückenlose Aufklärung der Vorgänge. Nicht nur als Reiseveranstalter sei man durch das mögliche Fehlverhalten der RTK geschädigt worden. Auch im Interesse der Reisebüros wolle man sich für eine lückenlose Aufklärung einsetzen. „Sollten sich die in der Öffentlichkeit erhobenen Vorwürfe bestätigen, dass RTK marktrelevante Informationen über die Geschäftstätigkeit von TUI an einen Wettbewerber weitergegeben hat, wäre dies ein grober Vertrauensbruch, für den die handelnden Personen zur Verantwortung gezogen werden müssten.“

 
Ute Fiedler
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