Condor: Lufthansa-Zubringer bis Ende Oktober buchbar

Condor kann auch im Sommer und nächsten Winter auf die Zubringer von Lufthansa bauen. Foto: Condor
Condor kann auch im Sommer und nächsten Winter auf die Zubringer von Lufthansa bauen. Foto: Condor

Erleichterung bei Condor: Seit dem gestrigen Mittwoch können Kunden des Urlaubsfliegers Zu- und Abbringerflüge der Lufthansa-Gruppe für den gesamten Sommer 2022 und auch den Winter 2022/2023 buchen. Dies bestätigte Condor auf Nachfrage von touristik aktuell.

„Es sind zunächst alle Zu- und Abbringerflüge unabhängig von ihrem Abflugdatum in den Systemen verfügbar, die bis 30. Oktober 2022 gebucht werden“, so eine Sprecherin der Airline. Die Flüge könnten bis zum Ende des Winterflugplans am 30. April 2023 angetreten werden.

Damit hat der Ferienflieger im Dauerstreit mit Lufthansa um Zubringerflüge zu den Condor-Langstrecken, in den auch das Bundeskartellamt eingeschaltet ist, zunächst einmal gesiegt. Nach bisherigem Stand sollte das „Special Pro Rate Agreement“, womit LH-Zubringer zu den Drehkreuzen zu Sonderkonditionen gebucht und über eigene Vertriebskanäle vermarktet werden können, am 10. Mai 2022 enden.

Noch keine endgültige Entscheidung des Kartellamts

Aber bereits Anfang Februar mahnten die Kartellwächter Lufthansa ab, weil sie nach vorläufiger Prüfung festgestellt haben, dass Condor ein Anspruch auf Zugang zu den Zubringerflügen „auch über diesen Zeitpunkt hinaus zusteht“ (siehe hier).

Diese Forderung wurde nun erfüllt und die Verlängerung kommt gerade noch zur rechten Zeit – ein Wegfall der Zubringer im Mai hätte Condor sicherlich das lukrative Fernstreckengeschäft in diesem Jahr verhagelt. Denn das Produkt wäre für Kunden längst nicht mehr so attraktiv. So könnten keine durchgehenden Bordkarten für die ganze Flugreise mehr ausgestellt werden, auch das Durchchecken des Gepäcks wäre nicht möglich. Zudem wären Passagiere nicht mehr abgesichert, sollte es zu Flugverspätungen kommen.

Allerdings kann man bei Condor noch nicht langfristig aufatmen: Eine endgültige Entscheidung des Bundeskartellamts steht nämlich noch aus.

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