Cashbacks: Wie Ketten und Kooperationen die Lage sehen

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Grafik mit einem Fußball und einem Hintergrund in Türkis, der geometrische Linien und die Zahl vier zeigt.

Mitte Mai urteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) im Rechtsstreit zwischen Aida Cruises und dem Reisedienstleister der Sparkassen, S-Markt & Mehrwert, dass die Weitergabe von Provisionen in Form von Rückvergütungen (Cashbacks) erlaubt ist. Das entsprechende Aida-Verbot sei kartellrechtswidrig, hieß es in der Begründung.

Zwar hat Aida beim Bundesgerichtshof inzwischen eine Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt. Große Hoffnungen auf einen Erfolg machen sich unter den Vertriebsprofis der Branche allerdings nur wenige. Denn für die Reisebüro-Ketten und -Kooperationen kam das Urteil nicht überraschend.

Ein Richterhammer auf einem Tisch, im Hintergrund Bücher und eine goldene Waage, die Gerechtigkeit symbolisiert.
Mit dem Urteil des OLG Düsseldorf ist der Streit um Cashbacks noch nicht zu Ende. Foto: simpson33/iStock

Cashback-Flut als „erhebliche Belastung“

Gleichzeitig wird auch niemand nervös: „Das Urteil verändert die Grundlage der täglichen Arbeit in unseren Reisebüros nicht, weder in den Filialen noch im Franchise-Segment“, fasst etwa Aquilin Schömig, Geschäftsführer beim ADAC Reisevertrieb, die Meinung vieler Kollegen zusammen.

Auch Rainer Hageloch, Chef des AER-Verbunds, betont: „Das Urteil im Fall Aida verändert aus unserer Sicht erstmal nichts an der Situation des klassischen Reisebüros.“ Klar ist jedoch allen Ketten und Kooperationen: Für den stationären Vertrieb stellt die anhaltende Cashback-Flut eine erhebliche wirtschaftliche Herausforderung dar.

Onliner brauchen Cashback fürs Marketing

Denn während viele Online-Portale Rückvergütungen als Marketing-Instrument einsetzen können, müssen Reisebüros ihre Erträge primär aus der Vermittlungsleistung selbst generieren. Vor diesem Hintergrund sprechen sich sämtliche Reisebüro-Organisationen klar gegen eine flächendeckende oder systematische Rückvergütung im Reisebüro-Vertrieb aus.

Wichtig ist aus Sicht etwa von Alpha-Chef Michael Sawang, dass die großen Veranstalter signalisiert haben, am Handelsvertretermodell festhalten zu wollen. Das bestätigt auch Andreas Quenstedt vom Deutschen Reisering: Änderungen in Einzelagenturverträgen seien bislang nicht festzustellen. Zudem habe auch der Reisering bislang keine „konkreten Überlegungen registriert, den Handelsvertreterstatus abzuschaffen“.

HV-Status: „Bewährt und gut“

Das wäre trotz der Cashback-Problematik auch völlig unlogisch, meint TSS-Chef Manuel Molina. Denn der Handelsvertreterstatus sei bewährt und funktioniere – und sorge trotz der Rückvergütung insgesamt noch für eine gewisse Preisgarantie. Ein völliger Wegfall der Preisbindung hätte „unabsehbare Folgen“ und würde zu gravierenden Marktveränderungen führen, „deren Folgen nicht abzusehen sind“, so Molina.

Aus Sicht von RTK-Chef Thomas Bösl gibt es angesichts der aktuellen Entwicklungen nur drei Möglichkeiten. „Entweder sichern die Handelsherren durch kluge Verträge und wettbewerbsgerechte Provisionen die Wettbewerbsfähigkeit der Reisebüros ab. Oder die Marktteilnehmer begrenzen Rückvergütungen auf ein niedrigeres Maß beziehungsweise verzichten ganz darauf“, so Bösl.

Gefahr eines „rabattgetriebenen Preisbilds“

Die dritte Möglichkeit wäre aus seiner Sicht, „dass immer mehr Marktteilnehmer dieses Spiel mitspielen“. Dann drohe der Touristik allerdings langfristig „ein unübersichtliches und zunehmend rabattgetriebenes Preisbild“. Und daran könne niemandem gelegen sein.

Die vollständigen Statements von gut einem Dutzend Chefs der Reisebüro-Ketten und -Kooperationen lesen Sie in der aktuellen Ausgabe von touristik aktuell (ta 13/26). Sie kann auch als E-Paper gelesen werden.