DRV: Gutachten zu Provisionsansprüchen

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Ein Fußball schwebt über einem grünen Spielfeld mit einer großen, stilisierten Zahl zwei im Hintergrund.
Will kritische Themen bei der Vergütung juristisch klären: Reisebüro-Inhaber und DRV-Vorstand Otto Schweisgut
Will kritische Themen bei der Vergütung juristisch klären: Reisebüro-Inhaber und DRV-Vorstand Otto Schweisgut. Foto: DRV

Der Deutsche Reise Verband (DRV) will die rechtliche Position von Reisebüros gegenüber den Produzenten stärken. Nach der Fertigstellung eines Gutachtens über diverse juristische Fragen wird der Vorstand des Verbandes im Januar über die weitere Vorgehensweise beraten.

Vizepräsident Otto Schweisgut (LCC Reisebüro Isaria, München) hatte gemeinsam mit den Anwälten der Kanzlei Beiten Burkhardtvier Kernthemen herausgefiltert, die einer näheren juristischen Prüfung unterzogen wurden. Dabei geht es auch darum, welche Inhalte in der Praxis umsetzbar sind und welche nicht.

Das Gutachten wurde von den Reisebüros im DRV initiiert und soll unter anderem Grundlagen für Provisionsansprüche klären. Einen ersten Erfolg sieht Reisebüro-Inhaber Schweisgut bereits: Zeitgleich mit der juristischen Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Weitergabe der Disagio-Kosten an Reisebüros ist, wohl nicht ganz zufällig, dieses Thema bei einer Reihe von Veranstaltern wieder verschwunden.

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Eine lächelnde Flugbegleiterin in roter Uniform steht vor einem Freebird-Logo und präsentiert ein Buchungsangebot für Flüge.

In welcher Form das Gutachten für alle Mitglieder im DRV zugänglich gemacht wird, entscheidet der DRV-Vorstand auf seiner nächsten Sitzung im Januar.