

Der Reisekonzern Thomas Cook baut sein Tool Cook-and-Book weiter aus. Bis zum Sommer soll es möglich sein, dass Endkunden eigenständig Zusatzleistungen wie Sitzplätze im Flugzeug, Mahlzeiten an Bord, Zusatzgepäck oder Zimmer-Upgrades durchführen können. Die Idee: Das Reisebüro macht bereits während der Beratung auf Zusatzleistungen aufmerksam. Kann sich der Kunde noch nicht entscheiden, schickt das Büro zu einem späteren Zeitpunkt einen Link, über den der Kunde bei Interesse direkt buchen kann. Tut er dies, erhält das Reisebüro die volle Provision. Ziel ist laut Vertriebschef Carsten Seeliger, die Umsätze über Cook-and-Book zu steigern und gleichzeitig die Kundenzufriedenheit zu erhöhen. Denn Studien hätten ergeben, dass diese wesentlich höher sei, wenn Kunden bestimmte Zusatzleistungen vorab buchen würden. Reisebüros haben das offenbar noch nicht immer erkannt: Zwar haben rund 88 Prozent aller Cook-Agenturen das Tool bereits genutzt, zum Standard gehört es allerdings nur in den wenigsten Reisebüros. An der Technik dürfte es nicht liegen: Alle Leistungen sind direkt in Toma buchbar. Dabei seien Zusatzangebote eine riesige Chance, beteuert Cook-Verkaufsleiter Rüdiger Blaek: „Die Kunden wissen oft gar nicht, was möglich ist. Und sie sind geschmeichelt, wenn sie im Flieger im Gegensatz zu anderen Mitreisenden ein warmes Essen bekommen und dabei auch noch persönlich angesprochen werden.“ Seine Empfehlung ist, die Zusatzleistungen „direkt im Beratungsgespräch“ anzubieten und nicht erst danach. „Auch wenn der Kunde ablehnt, er erkennt die Kompetenz des Reiseverkäufers“, ist Blaek überzeugt. Der Umsatz sei zwar „nicht riesig“, aber er fließe in voller Höhe in die Staffel mit ein und werde entsprechend vergütet. Parallel zum Ausbau für Endkunden wird Cook-and-Book auch Teil des Projekts Omnichannel-Partner. Mit diesem sollen künftig rund 1.000 Partner-Reisebüros sehr präsent auf den Online-Portalen des Konzerns dargestellt werden. Ziel ist es, Online-Surfer, die nicht im Internet buchen wollen, aktiv auf ein Reisebüro in ihrer Nähe hinzuweisen (siehe ta 09/2017).


