Überbrückungsgeld: Berater verdienen mit

Für Reisebüros sind die aktuellen Überbrückungsgelder der Bundesregierung ein Segen. Aber auch die Steuerberatungskanzleien verdienen kräftig mit. Im Schnitt 750 Euro kassieren sie für einen entsprechenden Antrag und folgen damit einer Empfehlung ihres Verbandes.

Einige Büros berichten allerdings auch, dass sie für den ersten Antrag lediglich 350 beziehungsweise 450 Euro gezahlt hätten. Wie auch immer: Die Rechnung kommt – und das auch bei einer Korrektur sowie beim jetzt fälligen Überbrückungsgeld II.

Reisebüro-Inhaber und Unternehmensberater Martin Hein weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es eine klare Vergütungsordnung für Steuerberater gibt, die so genannte StBVV.

Allerdings sei der Aufwand pro Mandat unterschiedlich. Bisher sei allerdings nicht bekannt, ob dieser Aufwand auch bei der zweiten Überbrückungshilfe wieder als Kostenfaktor für die Berechnung angesetzt werden darf. Beim ersten Mal sei dies der Fall gewesen, so Hein.

Sein Tipp: „Idealerweise bereitet jedes Reisebüro seine Zahlen so auf, dass der Aufwand beim Steuerberater so gering wie möglich bleibt.“ Mehr Tipps gibt es in den Webinaren von Hein & Kollegen. Sie werden regelmäßig als Veranstaltung auf dem Facebook-Account der Unternehmensberatung angekündigt (siehe hier).

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