Ernst Führich: „Gutscheine bei Storno sind richtig!“

Auch von der deutschen Regierung fordert Reiserechtler Ersnt Führich eine Gutschein-Lösung per Notstandsgesetz. Foto: rie
Auch von der deutschen Regierung fordert Reiserechtler Ernst Führich eine Gutschein-Lösung per Notstandsgesetz. Foto: rie

Reiserechtswissenschaftler Ernst Führich schließt sich der Forderungen von Verbänden wie dem DRV und dem ASR an und fordert für die momentan „außergewöhnliche Situation eine außergewöhnliche Gutschein-Lösung“. Sie sollte für alle Stornos bei Reiseunternehmen durch die Bundesregierung gelten.

Wörtlich schrieb Führich an touristik aktuell: „Ich fordere als ehemaliger Sachverständiger des Deutschen Bundestages im Gesetzgebungsverfahren ein Notstandsgesetz zur Rettung der wichtigen Touristikbranche. Gutscheine bei Storno sind richtig und zwingend notwendig!“

Die Veranstalter, die nach dem Gesetz alle Zahlungen auf den Reisepreis binnen 14 Tagen zurückzahlen müssen, hätten mit den Anzahlungen unter anderem andere Leistungsträger sowie ihre Mitarbeiter bezahlt. Die Massenstornos brächten sie in „größte Liquiditätsprobleme“, so Führich.

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Andere EU-Staaten wie Italien oder Belgien haben die Gutschein-Lösung bereits durch Notstandsgesetze beschlossen. Dies müsse auch in Deutschland geschehen – und zwar schnell.

Führich fordert zudem Solidarität durch die Kunden. Das Pauschalreiserecht sei „ein Mindestrecht der Verbraucher“. Kunden könnten also bei Reiseabsagen freiwillig auf die Rückerstattung des gezahlten Reisepreises verzichten und einen Gutschein oder eine Umbuchung akzeptieren.

„Tun Sie das! Damit retten Sie viele Reiseveranstalter vor der Insolvenz. Seien Sie solidarisch“, so Führichs Appell.

Wichtig ist aus seiner Sicht, dass der Gutschein insolvenzsichert und bis zum Ende der Verjährung drei Jahre gültig ist.

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