Fast zwei Jahre nach der Insolvenz von FTI haben noch immer mehrere hundert Kunden ihr Geld nicht zurückerhalten. Der für den Insolvenzschutz zuständige Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) lehnt weiterhin Erstattungsanträge ab, andere Fälle sind nach wie vor offen. Die Folge: Reisebüros müssen sich weiter mit Forderungen an den DRSF auseinandersetzen – Mehrarbeit, die sehr ärgerlich ist und Ressourcen bindet.

Stark betroffen ist zum Beispiel das Reisebüro Stiefvater in Weil am Rhein: Von über 400 betroffenen FTI-Buchungen sind noch immer rund zehn Prozent in Bearbeitung. Geschäftsführer Aron Stiefvater betont, dass sein Familienunternehmen Service großschreibe und Kunden vor, während und nach der Reise begleite. „Umso schwieriger ist es, wenn wir Kunden seit Monaten vertrösten müssen, weil Erstattungen durch den DRSF weiter ausbleiben oder mit nicht nachvollziehbaren Begründungen abgelehnt werden“, kritisiert er gegenüber touristik aktuell.
Dauerproblem Baustein-Buchungen
Ein wiederkehrendes Problemfeld sind Baustein-Reisen, die bei FTI häufig gebucht wurden. Der DRSF verweigert immer wieder Kundengelderstattungen mit dem Argument, einzelne Buchungen lägen zeitlich zu weit auseinander, um als Pauschalreise anerkannt zu werden. Reiserechtler Florian Dukic hält dies für rechtswidrig. Paragraph 651a 1 BGB stelle allein darauf ab, dass Leistungen auf Wunsch des Reisenden für dieselbe Reise zusammengestellt wurden. „Mehr verlangt die Norm nicht“, so Dukic.
Der DRSF sieht die Rechtslage weniger eindeutig. Bausteinbuchungen könnten nicht durchweg als Pauschalreisen klassifiziert werden, sondern bedürften oftmals einer Einzelfallprüfung, so ein Sprecher auf Anfrage. Davon abgesehen sei die Ablehnungsquote bei den FTI-Erstattungen generell gering und liege im niedrigen einstelligen Prozentbereich.
Den ausführlichen Bericht zu den anhaltenden Problemen mit FTI-Kundengeldern lesen Sie in der neuen Ausgabe von touristik aktuell (ta 09/2026), die auch als E-Paper erhältlich ist.


