Das Amtsgericht München hat eine Klage abgewiesen, bei der Reisende Schadensersatzforderungen geltend gemacht hatten, weil sie ihren Flug wegen einer Zugverspätung verpasst hatten. Entscheidend sei, so die Richter, dass die Anreise so geplant wird, dass auch bei typischen Bahnverspätungen genügend Puffer besteht.

Wer ein Rail-&-Fly-Angebot für seine Reise nutzt, muss Verspätungen bei der Bahnanreise einkalkulieren. Ist die Anreise zu knapp geplant, muss der Reiseveranstalter unter Umständen nicht für die Folgen eines verpassten Fluges aufkommen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor.
Die Richter wiesen damit die Klage eines Ehepaars ab, das nach einer Zugverspätung seinen Flug nach Hurghada verpasst und auf eigene Kosten einen Ersatzflug gebucht hatte. Wie das Amtsgericht mitteilt, hatten die Reisenden ihre Bahnverbindung so gewählt, dass sie den Check-in-Schalter selbst bei planmäßiger Ankunft möglicherweise nicht rechtzeitig erreicht hätten.
Der Hinflug der Pauschalreise sollte um 13.30 Uhr vom Flughafen München starten. In den Reiseunterlagen seien die Passagiere laut dem Amtsgericht darauf hingewiesen worden, dass sie spätestens 120 Minuten vor Abflug am Check-in-Schalter sein sollten. Doch das Ehepaar habe eine Zug- und S-Bahn-Verbindung gewählt, nach der es planmäßig erst um 11.28 Uhr am Flughafen eingetroffen wäre.
Da es am Reisetag zu erheblichen Störungen im Bahnverkehr kam, erreichten die Reisenden den Schalter erst, nachdem dieser bereits geschlossen war.
Weil der Veranstalter laut dem Gericht weder für diesen Tag noch für den Folgetag einen Ersatzflug anbieten konnte, buchte das Paar schließlich selbst einen Flug nach Hurghada. Dafür zahlte es 567 Euro, hinzu kamen 10,80 Euro für ein Taxi zum Hotel.
Gericht: Kein Reisemangel bei verpasstem Flug durch eigene Planung
Diese Kosten sowie Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude machte das Ehepaar vergeblich gegenüber dem Reiseveranstalter geltend und zog schließlich vor das Amtsgericht München, das die Klage jedoch abwies (Az. 112 C 11815/26).
Nach Auffassung des Gerichts lag kein Reisemangel vor, für den der Veranstalter einzustehen habe. Entscheidend sei nicht allein, wann die Reisenden am Flughafen eintreffen, sondern ob sie den Abfertigungsschalter rechtzeitig, sprich zwei Stunden vor Abflug, erreichen könnten. Die Anreise müsse, so die Richter, so geplant sein, dass auch „bei typischerweise auftretenden Verzögerungen“ ausreichend Zeit bleibe.
Ähnliche Urteile aus München und Koblenz
Klagen von Reisenden, die ihren Flieger aufgrund von Bahnverspätungen verpasst haben, gibt es immer wieder. So hatte das Amtsgericht München bereits im August 2021 eine weitere Klage nach einer verspäteten Rail-&-Fly-Anreise abgewiesen (Az. 158 C 4570/20). Ein Paar hatte seinen Flug nach Kuba verpasst, weil es den Gepäckabgabeschalter nicht mehr rechtzeitig erreichte.
Der Reiseveranstalter hatte zwar empfohlen, die Anreise so zu planen, dass der Check-in-Schalter zwei Stunden vor Abflug erreicht wird. Darüber hinaus sollten die Reisenden einen Zeitpuffer von 45 Minuten je 100 Kilometer Anreise einplanen. Doch das Paar war der Empfehlung nicht gefolgt und hatte den Check-in-Schalter zu spät erreicht.
Und auch das Landgericht Koblenz musste sich im vergangenen Jahr mit den Folgen einer Zugverspätung auseinandersetzen. Ein Ehepaar hatte wegen der verspäteten Bahnanreise seinen Flug nach Frankfurt und damit den Anschluss an eine gebuchte Nordeuropa-Kreuzfahrt verpasst. Das Gericht wies die Schadensersatzforderung ab (Az. 16 O 43/24). „Zwar sei die Bahnanreise zum Flughafen mit dem Rail-&-Fly-Ticket als Bestandteil der Reiseleistung der Beklagten anzusehen, allerdings habe der Kläger das Nichterreichen des Fluges in Frankfurt/Main selbst verursacht, sodass er unter diesem Gesichtspunkt keine Rechte gegen die Beklagte geltend machen könne“, heißt es in der Urteilsbegründung.
Probleme in der Touristik
Die Anreise per Rail & Fly ist bei Reisenden durchaus beliebt. Doch Probleme beim Dienstleister Worldticket haben zu großem Verdruss in der Touristik geführt. Wie berichtet können seit Anfang Oktober Rail-&-Fly-Tickets nicht mehr über die gängigen Buchungssysteme (GDS) verkauft werden.
Bereits ausgestellte Bahnsegmente wurden teilweise storniert, sodass Reisende neue Tickets kaufen und die Kosten unter Umständen doppelt tragen müssen. Der Deutsche Reiseverband (DRV) fordert deshalb von den Airlines klare Informationen für den Reisevertrieb, die Sicherstellung der gebuchten Flüge trotz ungültiger Bahnsegmente sowie eine unkomplizierte und zeitnahe Erstattung zusätzlicher Ticketkosten.


