Thomas Cook: Klausel gegen „Beratungsklau“

Wollen mit der TC-Klausel den „Beratungsklau“ eindämmen: Cook-Vertriebs-Manager Georg Welbers (links) und Ivo Krautschneider.
Foto: Thomas Cook

Nach dem Einbau der so genannten TC-Klausel in die Vergütungsmodelle des „nicht traditionellen Vertriebs“ (NTO) hat Thomas Cook die neue Provisionsvorgabe nunmehr in alle Verträge mit Key Accounts aufgenommen. Ab dem Geschäftsjahr 2010/2011 soll sie für den gesamten Veranstaltervertrieb gültig sein. Dies kündigte Vertriebs-Manager Georg Welbers in der Cook-Mitarbeiterzeitung „Connect“ an.

Die Klausel soll verhindern, dass insbesondere Callcenter und Online-Büros ihre Kunden vor einer Buchung zur kostenlosen Beratung ins stationäre Reisebüro schicken und sie gleichzeitig mit Rückvergütungen dazu verleiten, anschließend bei ihnen zu buchen. Anbieter, die nachweislich dagegen verstoßen, riskieren bei Cook eine Rückstufung der gesamten Provision auf sechs Prozent.

Die Kontrolle der NTO-Vertriebspartner erfolgte zunächst durch Testanrufe und soll künftig durch Kundenbefragungen und E-Mail-Anfragen ergänzt werden. Schließlich schade der „Beratungsklau“ der ganzen Touristikbranche, sind Welbers und sein Projektleiter Ivo Krautschneider überzeugt. Denn Banken und Versicherungen würden ihre Rückvergütungen querfinanzieren oder bei der Ausbildung des touristischen Vertriebs sparen, moniert der Verkaufsleiter Nord. Im klassischen Reisevertrieb führe das zu „schmerzhaften Einbußen“, weiß Krautschneider, in dessen Einzugsgebiet einer der Pioniere des Reisevertreibs über Banken sitzt: die Hamburger Sparkasse mit ihrem Haspa Joker.