Rückvergütung: Urteil im Fall Aida gegen S-Punkt erneut verschoben

Das für heute angekündigte Urteil im Rechtsstreit über Rückvergütung zwischen Aida Cruises und dem Reisedienstleister der Sparkassen, S-Punkt, steht weiterhin aus. Wie die Reederei auf ta-Anfrage mitteilte, wurde die Verkündung durch das Oberlandesgericht Düsseldorf erneut verschoben – ursprünglich hatte es bereits einen Termin Ende März gegeben. Gründe für die Neuansetzungen nennt das Gericht nicht.

Nun will das OLG am 13. Mai darüber entscheiden, ob die Kündigung des Agenturvertrags durch Aida wegen der Rückvergütungspraxis von S-Punkt rechtens war oder nicht. Beide Parteien äußern sich aufgrund des laufenden Verfahrens nicht zu dem Fall.

Cashback auch ein Kernthema der jüngsten Reisebüro-Tagungen

Das Dauerthema Rückvergütung beschäftigte in den vergangenen Monaten nicht nur das Düsseldorfer Oberlandesgericht – aufgrund der Brisanz stand es auch bei den jüngsten Reisebüro-Tagungen auf den Agenden. So mahnte die VUSR-Vorsitzende Marija Linnhoff bei der Verbandstagung auf Teneriffa, dass sich Reisebüros „nicht in einer Opferrolle einrichten“ sollten und sprach sich statt emotionaler Aufrufe für einen strategischen Ansatz gegen Cashback aus.

Auf der TLTU-Tagung in Albanien machte die für Franchise und Vertrieb verantwortliche TUI-Direktorin Ilka Lauanroth den anwesenden mobilen Reisevermittlern Mut, indem sie die Vorzüge der persönlichen Reiseberatung gegenüber KI und Cashback betonte.

Zuvor hatte auf der Jahrestagung von Mein Urlaubsglück die Geschäftsführerin der Rita AG, Stephanie Bayer, beim Kampf gegen Cashback „etwas mehr Support“ von den Veranstaltern gefordert und Aida als positives Beispiel hervorgehoben. Derzeit sieht es so aus, als kämpfe der deutsche Kreuzfahrtmarktführer als einziger Leistungsträger gegen das Geschäftsmodell Rückvergütung an.