EU-Passagierrechte: Airlines und Vermittler müssen zügig erstatten

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Das EU-Parlament hat überarbeitete Passagierrechte für alle Verkehrsmittel beschlossen. Reisende erhalten unter anderem Anspruch auf vollständige Erstattung inklusive Vermittlungsgebühren.

Ein Mann in weißem T-Shirt, Jeans und beiger Kappe steht mit einem Rollkoffer in einer Flughafenhalle und blickt auf eine große digitale Anzeigetafel.
Bei Flugausfällen haben Passagiere künftig Anspruch auf vollständige Erstattung einschließlich Vermittlungsgebühren. Foto: Denis Borisov/iStock

Das Europäische Parlament hat mit großer Mehrheit neue EU-Regeln zum Schutz von Passagierrechten bei Verspätungen und Ausfällen verabschiedet. Die Verordnung, die für alle Verkehrsmittel gilt, wurde mit großer Mehrheit angenommen. Die überarbeiteten Vorschriften müssen noch vom Rat bestätigt werden und sollen ab dem 23. Oktober 2027 in Kraft treten.

Für die Reisebranche besonders relevant: Werden Flüge über Vermittler wie Reisebüros oder Online-Buchungsplattformen gebucht, haben Passagiere bei Ausfällen künftig Anspruch auf vollständige Erstattung einschließlich etwaiger Vermittlungsgebühren. Das Luftfahrtunternehmen muss die Zahlung innerhalb von sieben Tagen an den Vermittler leisten, der sie seinerseits innerhalb weiterer sieben Tage an den Fluggast weiterleiten muss. Zudem sind Vermittler verpflichtet, Fluggäste bereits bei der Buchung über die Erstattungsregelungen zu informieren.

Einheitliche Formulare und stärkere Behörden

Erstattungs- und Entschädigungsanträge können künftig über standardisierte EU-Formulare eingereicht werden, die auf der Website der Europäischen Kommission in allen EU-Sprachen bereitgestellt werden sollen. Gleichzeitig erhalten nationale Behörden erweiterte Befugnisse: Sie können von sich aus Prüfungen, Kontrollen oder Befragungen von Verkehrsunternehmen einleiten, ohne auf Beschwerden von Reisenden warten zu müssen.

Die neuen Regeln stärken darüber hinaus die Rechte von Fluggästen mit Behinderungen und eingeschränkter Mobilität. Ist eine Begleitperson während eines Fluges notwendig, kann diese künftig kostenlos mitfliegen – bei Bus-, Bahn- oder Schiffsreisen gilt dies bereits.

Fluggastrechte schon zuvor erweitert

Die Europäische Kommission hatte die neuen Regeln für Passagierrechte bei Flug-, Bahn-, Schiffs-, Bus- und Fernbusreisen 2023 vorgelegt. Das hat in der Reisebranche Kritik hervorgerufen. Der Deutsche Reiseverband (DRV) stößt sich insbesondere an einer pauschalen Rückzahlungspflicht von Vermittlungsgebühren im Rahmen der sogenannten Multimodal-Verordnung, wenn Kunden bei Reisen mit mehreren Verkehrsmitteln von Störungen betroffen waren. Das Parlament hatte bereits Anfang 2026 eine spezifische Erweiterung der Fluggastrechte beschlossen.

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