
Überraschend hat das Hessische Landesarbeitsgericht eine einstweilige Verfügung gegen die Vereinigung Cockpit erlassen und damit den Pilotenstreik bei Lufthansa untersagt. Am gestrigen Dienstag hatte das Arbeitsgericht Frankfurt einen entsprechenden Antrag der Fluggesellschaft noch abgelehnt, die daraufhin in Berufung ging.
Lufthansa argumentierte, dass die Pilotengewerkschaft mit ihrem Streik Ziele verfolge, die tariflich nicht regelbar seien, insbesondere den Verzicht auf die Gründung des neuen Low-Cost-Ablegers Eurowings mit grundlegend anderen Konditionen für das Cockpit-Personal. Das Landesarbeitsgericht folgte nun dieser Argumentation. Es sei in diesem Fall davon auszugehen, dass über das formelle Streikziel hinaus auch um Mitbestimmung bei dem Wings-Konzept gestreikt werde, heißt es. Damit sei der Streik „evident rechtswidrig“. Unmittelbaren Einfluss auf den Flugbetrieb dürfte die Entscheidung zunächst nicht haben. Lufthansa hat für den Mittwoch und frühen Donnerstag rund 1.000 Flüge annulliert. Der Sonderflugplan wird nun aufrechterhalten. Ab Donnerstag soll wieder „weitestgehend“ der normale Flugplan gelten, kündigt die Airline an.


