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Türkei: Auswärtiges Amt präzisiert Reisehinweis

Eine Reisewarnung gibt es für die Türkei weiterhin nicht, die Reisehinweise wurden aber konkretisiert

Eine Reisewarnung gibt es für die Türkei weiterhin nicht, die Reisehinweise wurden aber konkretisiert. Foto: LoggaWiggler/www.pixabay.de

Eine Reisewarnung gibt es für die Türkei weiterhin nicht, die Reisehinweise wurden aber konkretisiert

Eine Reisewarnung gibt es für die Türkei weiterhin nicht, die Reisehinweise wurden aber konkretisiert. Foto: LoggaWiggler/www.pixabay.de

Nach den jüngsten Festnahmen von Deutschen in der Türkei hat das Auswärtige Amt seine Reisehinweise konkretisiert. Es gebe weiterhin keine formelle Reisewarnung, betont Bundesaußenminister Sigmar Gabriel.

Mit derartigen willkürlichen Festnahmen ist nach Einschätzung des Auswärtigen Amtes aber in allen Landesteilen zu rechnen – auch in den touristisch frequentierten Regionen.  Betroffen seien insbesondere, aber nicht ausschließlich deutsche Staatsangehörige mit engen privaten und persönlichen Bindungen in die Türkei sowie Personen, die neben der deutschen auch die türkische Staatsbürgerschaft besäßen.

Deutschen Staatsangehörigen wird zu erhöhter Vorsicht geraten und empfohlen, sich auch bei kurzzeitigen Aufenthalten in die Krisenvorsorgeliste der Konsulate und der Botschaft einzutragen.

Seit Beginn des Jahres sei Deutschen in zahlreichen Fällen an den Flughäfen die Einreise verweigert worden. Die Betroffenen mussten nach einer Wartezeit in Gewahrsam von mehreren Stunden bis zu wenigen Tagen die Rückreise nach Deutschland antreten. Dabei wurden ihnen zum Teil auch ihre Mobiltelefone weggenommen, berichtet das Auswärtige Amt.

Von einer Einreiseverweigerung betroffenen deutschen Staatsangehörigen wird geraten, Kontakt zur nächsten deutschen Auslandsvertretung aufzunehmen und bis dahin keine Aussagen ohne Anwesenheit eines Anwalts und eines Dolmetschers zu machen oder Dokumente zu unterschreiben, ohne deren Inhalt zu verstehen. Die Behörde weist erneut ausdrücklich darauf hin, dass konsularischer Rat und Beistand nicht in jedem Fall gewährt werden können, wenn der Betroffene auch die türkische Staatsbürgerschaft besitzt.

Weiterhin wird Reisenden empfohlen, besonders aufmerksam zu sein und Menschenansammlungen und Orte, an denen sich regelmäßig viele Ausländer aufhalten, möglichst zu meiden. Sie sollten sich über die Medien und die Reise- und Sicherheitshinweise zur weiteren Lage informiert halten sowie engen Kontakt mit ihrem Reiseleiter oder ihrer Fluglinie halten.
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