Hotels

Trivago: Schummelei bei Google

Trivago darf in Google nur mit so vielen Hotels werben, wie auch tatsächlich buchbar sind

Trivago darf in Google nur mit so vielen Hotels werben, wie auch tatsächlich buchbar sind. Screenshot: ta

Die Wettbewerbszentrale in Bad Homburg hat einmal mehr Schummeleien bei Reiseportalen aufgedeckt. Dieses Mal traf es das Preisvergleichsportal Trivago. Das hatte laut Wettbewerbszentrale bei einer Stichprobe am 30. Juli 2014 in einer Google-Anzeige die Zahl der Hotels für den sauerländischen Ferienort Winterberg mit 297 und für Sölden in den Alpen mit 610 beziffert. Die Angaben auf den eigenen Internet-Seiten wichen davon jedoch gravierend ab – tatsächlich standen wesentlich weniger Hotels zur Auswahl.

Das Landgericht Düsseldorf gab den Wettbewerbshütern nun „vollumfänglich“ Recht und untersagte Trivago die bezifferte Angabe von buchbaren Hotels in Google-Anzeigen, wenn die Zahl nicht mit dem tatsächlichen Angebot übereinstimmt (Az. 12 O 337/14).

Gänzlich eindämmen wird die Wettbewerbszentrale die Schummeleien der Reiseportale allerdings niemals. Der Wettbewerb unter ihnen ist inzwischen derart heftig, dass „wir gar nicht anders können“, berichtet ein Insider.

Zu dieser Erkenntnis kommt auch der Unternehmensberater Michael Althoff: „Die Reiseportale werden auch künftig weiter tricksen. Auf das Recht zu pochen ist leider oft hoffnungslos“, sagte er auf dem Reisebüro-Tag des DRV am 20. Mai in Frankfurt am Main. Wirklich verwundert sei er darüber allerdings nicht: „Wenn sich alle Deutschen rechtskonform verhalten würden, bräuchten wir keinen Blitzer-Marathon“, so Althoff.  
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