Das EU-Passenger-Mobility-Package soll grenzüberschreitendes Reisen vereinfachen. Der DRV begrüßt die Pläne, warnt aber vor einer Ausweitung der Haftung für Reisevermittler und fordert eine klare Verteilung der Verantwortlichkeiten.

Die Europäische Union will grenzüberschreitendes Reisen einfacher und transparenter machen. Im Mittelpunkt steht das sogenannte Passenger Mobility Package der Europäischen Kommission. Das Gesetzespaket umfasst Vorschläge zu multimodalen Buchungen, zum Bahn-Ticketing sowie zu Fahrgastrechten bei durchgehenden oder kombinierten Fahrkarten.
Der Deutsche Reiseverband (DRV) unterstützt grundsätzlich das Ziel, Reisen innerhalb Europas leichter buchbar und vergleichbarer zu machen. Gleichzeitig fordert der Verband eine klare Verteilung der Verantwortlichkeiten. Reisevermittler und Veranstalter dürften nicht für Fehler oder Ausfälle von Verkehrsunternehmen haften, auf die sie keinen Einfluss hätten.
„Verantwortung muss dort liegen, wo die jeweilige Leistung erbracht und kontrolliert wird“, wird DRV-Präsident Albin Loidl in einer Pressemitteilung zitiert. Eine pauschale Haftung von Reisebüros für Entscheidungen oder Versäumnissen von Beförderungsunternehmen sei unverhältnismäßig, sagte er beim Austausch in Brüssel. Zu diesem hatte der DRV gemeinsam mit seinem europäischen Dachverband ECTAA den Berichterstatter für das Passenger Mobility Package, Jan-Christoph Oetjen, sowie Vertreter des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission eingeladen.
Worum geht es beim Passenger Mobility Package?
Das Vorhaben soll insbesondere das Zusammenspiel verschiedener Verkehrsmittel verbessern. Reisende sollen beispielsweise Bahn, Bus und Flug einfacher miteinander kombinieren und buchen können. Damit stellt sich auch die Frage, wer bei Problemen mit einzelnen Reiseabschnitten verantwortlich ist.
Der DRV fordert, dass die Haftung grundsätzlich bei dem Unternehmen bleibt, das die jeweilige Verkehrsleistung erbringt oder die maßgeblichen Informationen bereitstellt. Der Verband warnt, dass eine Verlagerung zusätzlicher Risiken auf unabhängige Vermittler den Wettbewerb im Vertrieb beeinträchtigen und damit letztlich auch Verbraucherinnen und Verbraucher belasten könnte.
Verbraucherschutz und Wettbewerb im Fokus
Gleichzeitig betont der DRV, dass ein wirksamer Verbraucherschutz wichtig sei, aber nicht „zu unverhältnismäßigen Belastungen der Reiseunternehmen“ führen dürfe.
Doch nicht nur zum Thema Passenger Mobility Package führten Albin Loidl und DRV-Hauptgeschäftsführer Achim Wehrmann in Brüssel Gespräche. Im Mittelpunkt standen auch allgemeine Rahmenbedingungen für die Reisewirtschaft. Unter anderem sprach die Delegation mit der Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments, Katarina Barley, sowie mit Elissavet Vozemberg-Vrionidi, der Vorsitzenden des Verkehrsausschusses TRAN. Der DRV warb dabei unter anderem für schnellere und unkompliziertere Visaverfahren, insbesondere für Geschäftsreisende nach Europa.




