
Mit neuen Leitlinien zu Sicherheit will die internationale Branchenvereinigung Cruise Lines International Association (CLIA) das Kreuzfahrtgeschäft sicherer machen. Die entsprechenden Vorlagen wurden heute vor der Europäischen Kommission in Brüssel präsentiert. Sie sind die bereits dritte Maßnahme aus der im Januar initiierten Überprüfung aller operativen Sicherheitsstandards in der Kreuzfahrtbranche.
Die drei neuen Leitlinien adressieren die folgenden Sicherheitsfragen:
1. Routenplanung: Obwohl die Kreuzfahrtgesellschaften den IMO-Leitlinien zur Routenplanung seit vielen Jahren folgen, hat die Branche diese jetzt als verbindliche Mindestanforderung definiert. Damit müssen künftig alle Mitglieder der Brückenbesatzung umfassend und deutlich vor ihrer Umsetzung über alle Details der Routenplanung informiert werden. Die Routenplanung ist von einem speziell dafür abgestellten Offizier zu erstellen und erfordert die Autorisierung durch den Kapitän.
2. Personalzugang zur Brücke: Um unnötige Störungen und Ablenkungen auf der Brücke auf ein Minimum zu reduzieren, wurde eine Leitlinie verabschiedet, wonach der Zugang zur Brücke in Phasen eingeschränkter Manövrierfähigkeit oder wenn erhöhte Wachsamkeit erforderlich ist, auf Besatzungsmitglieder mit operativer Verantwortung beschränkt wird.
3. Rettungswesten: Neben den gesetzlichen Verpflichtungen zur Bereitstellung von Rettungswesten für alle Passagiere müssen Kreuzfahrtschiffe künftig weitere Kontingente an Rettungswesten für Erwachsene mitführen. Berechnet wird dies nach der möglichen Personenzahl „im am dichtesten besetzten vertikalen Hauptbrandabschnitt“ des Schiffes.
Hintergrund der neuen Vorgaben ist die Havarie der Costa Concordia Ende Januar vor der italienischen Küste. Daraufhin wurden bereits eine neue Leitlinie zur Durchführung von Rettungsübungen an Bord sowie schärfere Vorgaben zur Sicherstellung einer konsistenten und transparenten Berichterstattung über Seeunfälle initiiert.


