Reisevertrieb

Kundengeldabsicherung: DRV will Nachbesserungen

Nach Ansicht des DRV sind dem Modell des Reisesicherungsfonds zahlreiche Änderungen und Verbesserungen notwendig

Nach Ansicht des DRV sind dem Modell des Reisesicherungsfonds zahlreiche Änderungen und Verbesserungen notwendig. Foto: Andreas Hermsdorf/www.pixelio.de

Am 10. Februar wurde der Gesetzentwurf zur Kundengeldabsicherung im Kabinett verabschiedet. Im Mittelpunkt steht dabei ein Reisesicherungsfonds, über den die Zahlungen von Pauschalurlaubern künftig abgesichert sind. 

Nach Ansicht des Deutschen Reiseverbands (DRV) sind aber zahlreiche Änderungen und Verbesserungen notwendig. Der Verband weist insbesondere auf den großen Zeitdruck hin, denn das parlamentarische Verfahren muss bis Ende Juni  abgeschlossen sein. Angesichts großer Unsicherheiten auf dem Versicherungsmarkt sei ein zügiges Gesetzgebungsverfahren notwendig, heißt es. 

Vom Grundsatz her sei die Idee des Reisesicherungsfonds, die sich am niederländischen Modell orientiert, vernünftig, meint der DRV. Das neue Modell stelle jedoch, gerade in der gegenwärtigen Corona-Krise, eine große zusätzliche Belastung für die Reiseveranstalter dar. „Pauschalreisen dürfen in dieser schwierigen Situation im Vergleich zu Einzelleistungen nicht über Gebühr verteuert werden“, ist man in Berlin überzeugt. 

Denn damit wäre weder den Reiseanbietern noch den Urlaubern im Sinne des Verbraucherschutzes geholfen. Wenn sich Verbraucher aus Preisgründen entschließen würden, Einzelleistungen zu buchen, wäre dies konträr zu den Bestrebungen der Bundesregierung, den Insolvenzschutz für Verbraucher zu verbessern. 

Der Reisesicherungsfonds
Das neue Modell sieht vor, dass der Fonds bis zum Jahr 2026 eine Gesamtleistungsfähigkeit von 750 Millionen Euro hat. Um dies zu erreichen, sollen Veranstalter in einer ersten Stufe sieben Prozent ihres Nettoumsatzes aus Pauschalreisen pro Geschäftsjahr absichern. Hier fordert der DRV mit Blick auf die Corona-Krise eine schrittweise Anhebung des Prozentsatzes. 

In einer zweiten Stufe soll dann ein Prozent vom Reisepreis als Beitrag geleistet werden. Dieses Prämienentgelt stellt aus Sicht des Verbandes ein „großes ökonomisches Problem“ dar. Nach seinen Berechnungen würde der Fonds bei einem Beitragssatz von 0,6 Prozent nach sieben Jahren bereits mehr als 900 Millionen Euro gesammelt haben. Vor diesem Hintergrund halte man einen Prozentsatz von 0,6 für „angemessen und ausreichend“. 

Dass Reiseveranstalter, die in den letzten drei Geschäftsjahren im Durchschnitt einen Umsatz von weniger als drei Millionen Euro mit Pauschalreisen erzielt haben, nicht in den Reisesicherungsfonds einzahlen müssen, begrüßt der DRV. Es sei wichtig, dass kleine Veranstalter an ihrer bisherigen Absicherungslösung über Versicherungen oder Bankbürgschaften festhalten können.

Allerdings sieht der DRV hier im parlamentarischen Verfahren noch Gestaltungsspielraum. Viele der mittelständischen Veranstalter sollten wählen können, ob sie sich wie bisher über Versicherungen und Bankbürgschaften oder über den Fonds absichern wollen. Darüber hinaus fehlt laut DRV die Möglichkeit, Kundengelder auch über Treuhandkonten absichern zu können. 

Außerdem fordert der Verband, dass die Kosten für die Absicherung transparent ausgewiesen und auf den Verkaufspreis der Pauschalreise aufgeschlagen werden können. Hierzu seien gesetzliche Anpassungen notwendig, beispielsweise in der Preisangabenverordnung. 

Bundesregierung mit Kreditzusage
Dass die Bundesregierung für den Fonds eine Kreditzusage gegeben hat, begrüßt der DRV. „Ohne diese Zusicherung wäre ein solcher Fonds in dem aktuellen schwierigen wirtschaftlichen Umfeld nicht zu realisieren. 

Ein weiteres Problem: Offen ist, wie die Übergangszeit zwischen dem 1. Juli, wenn das neue Gesetz in Kraft treten soll, und dem 1. November, wenn der Fonds die Absicherung übernehmen soll, gestaltet werden soll. „Um den Reiseunternehmen, aber auch den Versicherungen Planungssicherheit zu geben, ist es zwingend erforderlich, zügig die geplante Neuausrichtung der Insolvenzsicherung zu erlassen, in der die Übergangsfristen aber auch Übergangsmodalitäten geregelt werden müssen“, fordert der Verband.
Auch andere Verbände hatten bereits Kritik geäußert. Mehr dazu lesen Sie hier.

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