Das Online-Vergleichsportal Check24 sowie zahlreiche Tochterfirmen stehen im Fokus des Bundesamts für Justiz (BfJ). Wie das Fachmagazin FVW berichtet, hat die Behörde Ordnungsgeldverfahren eingeleitet, da über mehrere Geschäftsjahre hinweg weder Jahres- noch Konzernabschlüsse veröffentlicht wurden. Insgesamt seien Ordnungsgelder in Höhe von rund vier Millionen Euro festgesetzt worden, davon 2,88 Millionen Euro gegen die Konzernmutter Check24 GmbH.

Die ausbleibende Offenlegung der Bilanzen sorgt seit Langem für Diskussionen in der Branche. Bereits auf der Tagung der Reisebüro-Kooperation Best-Reisen hatte die VUSR-Vorsitzende Marija Linnhoff die fehlende Transparenz bei Check24 scharf kritisiert. Und nicht nur sie. Immer wieder wird in der Touristik über die tatsächliche Größe der Touristiksparte von Check24 spekuliert. Darüber hinaus wird dem für seine umfangreichen Cashback-Aktionen bekannten Portal wiederholt vorgeworfen, im Reisebereich bewusst geringe Margen oder sogar Verluste in Kauf zu nehmen, um Kundendaten für profitablere Geschäftsbereiche zu generieren.
VUSR übt scharfe Kritik
In einer kürzlich veröffentlichten Pressemitteilung erläuterte Linnhoff, dass seit dem 31. März 2017 keine weiteren gesetzlich vorgesehenen Finanzdaten mehr veröffentlicht worden seien. Parallel dazu habe sich der Wettbewerbsdruck im touristischen Vertrieb erheblich verschärft. Zahlreiche Marktteilnehmer berichteten laut VUSR inzwischen von einem „zunehmend ruinösen Wettbewerb“, der insbesondere kleinere Anbieter massiv belastet. „Ob und in welchem Umfang Wettbewerbsverzerrungen vorliegen, lässt sich jedoch nur auf Grundlage transparenter wirtschaftlicher Kennzahlen sachlich beurteilen“, sagt Linnhoff.
Sie fordert Check24 auf, dass das Unternehmen die vom BfJ gesetzte Frist von sechs Wochen einhält. Gesetzliche Veröffentlichungspflichten müssten für alle Marktteilnehmer gleichermaßen gelten. Transparenz sei eine grundlegende Voraussetzung für fairen Wettbewerb sowie für das Vertrauen von Verbrauchern und Unternehmen.


