TUI-CEO sendet klares Signal an den Vertrieb

Der Vorstandsvorsitzende der TUI Group, Sebastian Ebel, hat sich am Dienstag auf der Hauptversammlung in Hannover klar für die Beibehaltung des Handelsvertretermodells ausgesprochen. Dieses liege im Interesse des Konzerns. „Wir haben in Deutschland 400 eigene Reisebüros, die eine tolle Arbeit leisten“, betonte Ebel.

Ein Mann im Anzug sitzt vor einem hellen, verschwommenen Hintergrund; das Foto zeigt einen Geschäftsmann in einem klassischen Business-Outfit, was für professionelle Portraits in Reisebüros oder Unternehmensprofilen typisch ist.
TUI-Chef Sebastian Ebel bekennt sich zum Handelsvertreterstatus. Foto: TUI

Er reagierte damit auf eine Frage der VUSR-Vorsitzenden Marija Linnhoff. Sie verwies auf das derzeit laufende Gerichtsverfahren zwischen dem Kreuzfahrtanbieter Aida und einem Cashback-Portal. Sollte dieses – wie von vielen Marktbeobachtern erwartet – im Sinne der bestehenden europäischen Rechtsprechung ausgehen und damit den bisherigen Handelsvertreterstatus faktisch in Frage stellen, wollte Linnhoff wissen, wie sich TUI gegenüber den Reisebüros positionieren werde.

Mögliches Maklermodell

Zudem fragte sie, ob der Konzern am Handelsvertretermodell festhalten oder aus wirtschaftlichen Gründen – ähnlich wie es die Luftfahrtbranche vorgemacht habe – eher zu einem Maklermodell mit Nettopreisen tendieren werde. Für den Fall eines Wegfalls des Handelsvertreterstatus erkundigte sich Linnhoff außerdem, ob TUI grundsätzlich bereit wäre, auch im Rahmen eines möglichen Maklermodells weiterhin eine neu auszuhandelnde Provision für den aktiven Verkauf von TUI-Reisen durch Reisebüros zu zahlen.

Ebel bejahte dies. Auch im Falle eines Wegfalls des Handelsvertreterstatus sei TUI bereit, im Rahmen eines möglichen Maklermodells neu zu verhandelnde Provisionen anzubieten und die Reisebüros weiterhin zu unterstützen.

Urteil im Prozess Aida gegen ein Reisebüro im März erwartet

Aktuell läuft am Oberlandesgericht Düsseldorf ein Verfahren zwischen Aida und einem Reisebüro. Diesem hatte der Kreuzfahrtanbieter auf Grundlage des Handelsvertretergesetzes den Agenturvertrag gekündigt, weil das Unternehmen Rückvergütungen gewährt. Daraufhin hatte das Reisebüro Klage eingereicht. Ein Urteil in dem Verfahren wird für den 17. März erwartet.