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Corona-Testpflicht für Einreisende bereits ab August?

Ab 1. August ist eine erweiterte Testpflicht für alle Reiserückkehrer geplant

Ab 1. August ist eine erweiterte Testpflicht für alle Reiserückkehrer geplant. Foto: engergyy/iStockphoto

Die geplante Ausweitung der Testpflicht für Reiserückkehrer kommt nun wohl doch schneller als gedacht. Wie Bayerns Ministerpräsident Markus Söder am Dienstagabend in den ARD-Tagesthemen erläuterte, will der Bund bereits zum 1. August eine erweiterte Testpflicht für alle Einreisenden umsetzen. Somit müssten ab Sonntag nicht nur Menschen, die mit dem Flugzeug in Deutschland ankommen, einen negativen Coronatest vorweisen, sondern auch Einreisende per Auto und Bahn. 

Laut Söder habe der Bund bereits zugesichert, alles zu probieren „mit einer einheitlichen Testpflicht nicht nur für Flugreisen, sondern auch beispielsweise für alles, was an normalem Autoweg oder Bahnweg kommt“. Das eigentlich angedachte Datum für eine Einreiseverordnung ab 11. September wäre „ein Witz gewesen“, sagte Söder weiter. „Da ist der Urlaub vorbei, selbst in den Ländern mit späten Ferien.“ 

Pläne, die Testpflicht auf alle Reiserückkehrer auszuweiten, waren zuvor bereits aus dem Gesundheitsministerium bekannt geworden. Derzeit wird laut Söder eine Rechtsgrundlage geschaffen, damit die Umsetzung zum 1. August klappe. „Die Regel ist ja relativ einfach, jeder braucht einen Test, der sozusagen wieder anreist, ob er mit dem Auto, der Bahn oder mit dem Flugzeug kommt.“ 

Anpassungen bei Quarantäne-Regelungen

Derweil ist am heutigen Mittwoch die verlängerte Einreiseverordnung in Kraft getreten. Anpassungen gibt es bei den Quarantäne-Regelungen.

Demnach gelten nun die Regelungen für Hochinzidenzgebiete, wenn ein Virusvariantengebiet nach der Einreise und während der 14-tägigen Absonderung zum Hochinzidenzgebiet herabgestuft wird. Das heißt: Freitesten können sich Einreisende ab dem fünften Tag beziehungsweise, Geimpfte und Genesene müssen nicht in Quarantäne. Zudem endet die Einreise-Quarantäne, wenn das betroffene Gebiet während des Absonderungszeitraums komplett ausgestuft wird.

Eine weitere Neuerung: Bei Einreise aus Virusvariantengebieten gilt die Quarantäne nicht, wenn die einreisende Person mit einem Impfstoff geimpft ist, der gegen die Virusvariante hinreichend wirksam ist.

Thomas Riebesehl, Ute Fiedler