Reisevertrieb

Überbrückungshilfe: Der Staat muss nachbessern

Die Tourismusbranche ist weiter auf Finanzhilfen angewiesen, mahnt der DRV

Die Tourismusbranche ist weiter auf Finanzhilfen angewiesen, mahnt der DRV. Foto: Capri23auto/pixabay

Trotz der jüngsten Verbesserungen bei der Überbrückungshilfe 2 ist der Staat beim Thema Krisenhilfe für den Tourismus weiter in der Pflicht. Denn es gilt weiterhin, die Zahl der Insolvenzen und Geschäftsaufgaben überschaubar und die Zahl der arbeitslosen Touristiker in Grenzen zu halten.  

Kritisiert wird vor allem, „dass die Prozesse für die Antragsstellung der Überbrückungshilfen zu kompliziert sind und die Bewilligung langwierig ist“, fasst DRV-Präsident Norbert Fiebig die Situation zusammen. Zudem seien bei der Überbrückungshilfe III deutliche Korrekturen notwendig, damit die Reisebranche die nächsten Monate überstehe.

Problematisch an der Ü 3 ist unter anderem das Thema Margen und Provisionen: In der Überbrückungshilfe I wurden 40 Prozent von ihnen ersetzt, in der Überbrückungshilfe III werden es dem DRV zufolge nur noch zwei Prozent sein.  

Der Grund dafür ist, dass entgangene Provisionen und Margen aus stornierten Reisen nach fast einem Jahr Pandemie keine ökonomisch wirksame Rolle mehr spielen. Der DRV schlägt deshalb vor, bei der Kalkulation der Förderhöhe die entsprechenden Werte des Jahres 2019 zugrunde zu legen.

Auch bei der Kompensation der Ausfallkosten für das Jahr 2020 braucht die Branche Klarheit. Der DRV schlägt in diesem Zusammenhang auf der Grundlage der angefallenen und noch nicht durch Ü I und Ü II abgegoltenen Personalkosten eine Personalkostenpauschale vor. Damit könnten die Kosten der Mehrarbeit bei Stornos und Umbuchungen im Jahresverlauf angemessen kompensiert werden.

Bislang keine angemessene Lösung gibt es zudem für verbundene Unternehmen – auch wenn die Fördersumme kürzlich auf 200.000 Euro erhöht wurde. Dies könne nur ein erster Schritt sein, sind sich der DRV und die von LCC-Chef Markus Orth angestoßene Ü50-Initiative einig.

Die gedeckelte Summe trifft vor allem Unternehmen mit mehreren Büros, die mit 200.000 Euro nur ein Minium ihrer laufenden Kosten decken können. Deutlich wurde dies zuletzt an den Insolvenzen von familiengeführten Reisebüro-Ketten wie etwa Fahrenkrog und Bühler.

Weitere Details zur Ü3-Problematik finden Sie hier.

Matthias Gürtler
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