Reisevertrieb

Hanse Merkur fordert Haftungsübergang auf Fonds

Bei der geplanten Neuregelung der Kundengeldabsicherung fordert die Hanse Merkur Reiseversicherung einen „klaren Haftungsübergang auf den Reisesicherungsfonds" und damit ein geringeres Risiko für die Versicherer. Es müsse "ausreichend Rückversicherungskapazität im Markt verfügbar bleiben", heißt es. 

Zum Hintergrund: Die Absicherung der Kundengelder bei der Insolvenz eines Reiseveranstalters wird derzeit neu geregelt. Große Pauschalreiseveranstalter sollen vom 1. Juli dieses Jahres in einen Sicherungsfonds einzahlen, kleinere mit einem Jahresumsatz von weniger als drei Millionen Euro benötigen weiterhin ein Versicherungsunternehmen, das im Fall der Fälle die Risiken abdeckt und den benötigten Sicherungsschein für die Kunden ausstellt.
Die Hanse Merkur ist als eines von nur noch drei Versicherungsunternehmen mit ihrem Abschlussagenten Tourvers im Bereich Kundengeldabsicherung tätig. In der heutigen Bilanzpressekonferenz teilte der Versicherer mit, im vergangenen Geschäftsjahr neun Insolvenzfälle mit einer Gesamtschadensumme von 10,5 Millionen Euro reguliert zu haben. 

Auch im Bereich der Reiseversicherungen musste die Hanse Merkur im vergangenen Jahr wenig überraschend starke Rückgänge hinnehmen. Aufgrund der erschwerten Reisetätigkeit durch das Coronavirus verringerten sich die Beitragseinnahmen in diesem Geschäftsfeld um 37,4 Prozent auf 126,3 Millionen Euro. 

Reisesicherungsfonds wird am 21. April erneut diskutiert

Mit dem Zusatzprodukt „Corona-Reiseschutz" habe man nach Aussage von Vorstandsmitglied Johannes Ganser jedoch schon relativ früh ein auf den Markt gebracht, das auch die Risiken im Fall einer behördlich angeordneten Quarantäne abdecke. Die Zusatzversicherung werde „in einem sehr hohen Prozentsatz" gemeinsam mit einer Reiserücktrittskostenversicherung abgeschlossen. Ganser wies zudem darauf hin, dass es bei der Hanse Merkur keinen Pandemieausschluss bei der Reisekrankenversicherung gibt. Erkrankungen an Covid-19 sind also von der Versicherung gedeckt. 

Am Mittwochnachmittag, 21. April, wird der Reisesicherungsfonds in einer öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz erneut diskutiert. 

Susanne Layh
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