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Bentour: Begründung zu Quarantäne-Urteil liegt vor

Nach der erfolglosen Quarantäne-Anfechtung einer Reiserückkehrerin aus der Türkei, die Bentour unterstützt hatte (siehe hier), liegt nun die Begründung des Oberverwaltungsgerichts von Schleswig-Holstein vor.

Die Richter sind der Ansicht, die eingeschränkte Bewegungsfreiheit falle nicht unter Artikel 11 des Grundgesetzes, der von dem Anwalt der Klägerin angeführt wurde. Es komme zwar zu einem Eingriff in die grundgesetzlich geschützte allgemeine Handlungsfreiheit. Doch die „Antragstellerin hätte es in der Hand, den Zeitraum von 14 Tagen ab Wiedereinreise in das Bundesgebiet zur Vorlage zweier negative Testungen auf das Coronavirus zu verkürzen“.

Würde der Vollzug der Verordnung ausgesetzt, könnte sich die Antragstellerin ungehindert bewegen. „Sofern bei ihr eine Infektion mit dem Coronavirus vorläge, ginge hiervon das Risiko von dessen möglicherweise unentdeckter und schwer kontrollierbarer Weiterverbreitung einher, womit entsprechende gesundheitliche Gefahren für die Gesamtbevölkerung verbunden sein könnten.“

Bei einer Gesamtschau überwögen deswegen „die Interessen der Gesamtbevölkerung am Schutz vor einer Weiterverbreitung des Coronavirus gegenüber den Interessen der Antragstellerin an einer baldigen Beendigung der Quarantäne.“

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